Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

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Blaumann
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Blaumann »

Selbst wenn man unter Anstrengung aller Geisteskräfte dazu käme, eine vertragliche oder deliktische Haftung des Dozenten für falsche Lehrinhalte zu konstruieren. Wie wär's einfach mal damit, keine falschen Lehrinhalte zu vermitteln?

Als Juristin mit entsprechender fachlicher Ausrichtung sollte man sich doch eigentlich zutrauen, ein paar Powerpointfolien auf den richtigen Rechtsstand zu bringen, sodass keine rechtswidrigen Taten der Azubis aus rechtlicher Unkenntnis zu erwarten sind?
OJ1988
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von OJ1988 »

Naja, mit der Argumentation ("einfach keine Fehler machen!") kann man gegen jede Berufshaftpflicht wettern.
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Blaumann
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von Blaumann »

Natürlich könnte man das. Mir geht es ja gerade um die Differenzierung.

Klassische juristische Tätigkeiten sind häufig fehleranfällig. Komplexe Sachverhalte, hohe Anforderungen an Denkleistung und Gründlichkeit und hohe Sorgfaltsmaßstäbe kombiniert mit Zeit-/Kostendruck. Braucht man sich nicht wundern, wenn öfter mal was schief geht. Noch dazu wenn man bedenkt, dass der ein oder andere esprit da draußen rumläuft. Insofern wird von Anwälten und Notaren, die unmittelbar mit ihrem eigenen Vermögen für Fehlerfolgen haften, nachvollziehbarer Weise eine Haftpflichtversicherung verlangt.

Mit der von der TE ins Auge gefassten Dozententätigkeit ist das überhaupt nicht vergleichbar, weil man dort in erster Linie allgemeine Rechtsgrundsätze vermittelt und anhand von stark vereinfachten, feststehenden Sachverhalten erklärt.

Was soll da schief gehen, sofern man ausreichend Zeit in die Vorbereitung investiert?

Dass sich die TE bei so einer Tätigkeit ernsthaft wochenlang (!) das Hirn über Haftungsrisiken zermartert, zeugt meines Erachtens von mangelndem Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten bzw. dem Unvermögen zur objektiven Risikobeurteilung.
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thh
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Re: Berufshaftpflicht für Honorardozentenvertrag?

Beitrag von thh »

Blaumann hat geschrieben: Dienstag 3. November 2020, 17:04Klassische juristische Tätigkeiten sind häufig fehleranfällig.
Den Bereich der Sterbehilfe und des Medizinprodukterechts würde ich durchaus darunter fassen wollen ...
Blaumann hat geschrieben: Dienstag 3. November 2020, 17:04Mit der von der TE ins Auge gefassten Dozententätigkeit ist das überhaupt nicht vergleichbar, weil man dort in erster Linie allgemeine Rechtsgrundsätze vermittelt und anhand von stark vereinfachten, feststehenden Sachverhalten erklärt.
Jein. Bei solchen Veranstaltungen ist durchaus mit sehr konkreten Nachfragen und Fallbeispielen seitens der Teilnehmer zu rechnen. Die wollen ja nicht Jura lernen, sondern primär praktischen Problemen in ihrem Alltag gewachsen sein.
Blaumann hat geschrieben: Dienstag 3. November 2020, 17:04Was soll da schief gehen, sofern man ausreichend Zeit in die Vorbereitung investiert?
Jo.
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