Deswegen schreibe ich Urteile so schlecht wie möglich. Das Rechtsmittel soll alle Beteiligten richtig Arbeit kosten.
...für Recht erkannt:
1. Der Beklagte hat dem Kläger Geld zu zahlen.
2. Das zu zahlende Geld ist in EURO zu leisten.
3. Der zu zahlende Betrag beträgt 1.000 EURO.
4. Hinzuzusetzen sind Prozentpunkte über dem Basiszinsatz, der festgesetzt wird von der derzeit den Geldmarkt für die Währung EURO regulierenden Zentralbank.
5. Diese unter Ziffer 4. genannten Prozentpunkte betragen 5.
6. Der Kläger kann das Geld mittels Vollstreckung schon jetzt beim Beklagten beitreiben.
7. Ziff 6. gilt nur, wenn der Kläger einen Geldbetrag bei einer dafür vorgesehenen Hinterlegungsstelle abgibt.
Na jemand Lust alles aufzuarbeiten ^^
Erhöhung der Anwaltsgebühren
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Wir haben hier regelmäßig einen Anwalt, der schafft es einen völlig überschaubaren Sachverhalt auf ein bis maximal zwei Seiten (einzeilig, möglichst wenig Absätze) derart wirr und verquert darzustellen, dass man ewig damit beschäftigt ist, aufzuarbeiten, was er einem eigentlich wirklich sagen will. Und noch länger ist man dann beschäftigt, ihm auseinanderzusetzen, dass das alles völliger Unsinn ist.thh hat geschrieben:Und das Lesen von unstrukturiertem Quark kostet deutlich mehr Zeit als das Lesen sauber strukturierten Vorbringens.
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Alter, das gibts halt echt. Hatte schon Urteile bei denen das Ergebnis stimmte, aber die Begründung total Banane war. Selbst der Tenor war falsch und musste erst ausgelegt werden. Falsche Normen genannt etc. Berufungsgericht hat die unwichtige Dogmatik, Methodik und Begründung dann einfach repariert und das Urteil gehaltenStrich hat geschrieben: ↑Donnerstag 5. November 2020, 10:57 Deswegen schreibe ich Urteile so schlecht wie möglich. Das Rechtsmittel soll alle Beteiligten richtig Arbeit kosten.
...für Recht erkannt:
1. Der Beklagte hat dem Kläger Geld zu zahlen.
2. Das zu zahlende Geld ist in EURO zu leisten.
3. Der zu zahlende Betrag beträgt 1.000 EURO.
4. Hinzuzusetzen sind Prozentpunkte über dem Basiszinsatz, der festgesetzt wird von der derzeit den Geldmarkt für die Währung EURO regulierenden Zentralbank.
5. Diese unter Ziffer 4. genannten Prozentpunkte betragen 5.
6. Der Kläger kann das Geld mittels Vollstreckung schon jetzt beim Beklagten beitreiben.
7. Ziff 6. gilt nur, wenn der Kläger einen Geldbetrag bei einer dafür vorgesehenen Hinterlegungsstelle abgibt.
Na jemand Lust alles aufzuarbeiten ^^
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Re: Erhöhung der Anwaltsgebühren
Es freuen sich bestimmt alle Beteiligten - insbesondere der Schuldner -, wenn der Gläubiger zu diesem Zweck eine sowjetische 20-Kopeken-Münze von 1979 beim Amtsgericht Magdeburg hinterlegt.Strich hat geschrieben: ↑Donnerstag 5. November 2020, 10:57 Deswegen schreibe ich Urteile so schlecht wie möglich. Das Rechtsmittel soll alle Beteiligten richtig Arbeit kosten.
...für Recht erkannt:
1. Der Beklagte hat dem Kläger Geld zu zahlen.
2. Das zu zahlende Geld ist in EURO zu leisten.
3. Der zu zahlende Betrag beträgt 1.000 EURO.
4. Hinzuzusetzen sind Prozentpunkte über dem Basiszinsatz, der festgesetzt wird von der derzeit den Geldmarkt für die Währung EURO regulierenden Zentralbank.
5. Diese unter Ziffer 4. genannten Prozentpunkte betragen 5.
6. Der Kläger kann das Geld mittels Vollstreckung schon jetzt beim Beklagten beitreiben.
7. Ziff 6. gilt nur, wenn der Kläger einen Geldbetrag bei einer dafür vorgesehenen Hinterlegungsstelle abgibt.
Na jemand Lust alles aufzuarbeiten ^^