Examen mitschreiben - Ja oder Nein?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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JuraInMainz97
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Examen mitschreiben - Ja oder Nein?

Beitrag von JuraInMainz97 »

Hallo ihr Lieben,

kurz zu mir:
Ich bin 23, studiere seit 2015 Jura, habe 1 Jahr Rep gemacht (bis August '20) und hatte eigentl. vor im Februar '21 mein 1. Examen zu schreiben.

Nun zu meinem Problem:
Ich bin aktuell am Boden und stelle das gesamte Studium in Frage.
Ich habe sowohl während des Reps als auch in den Monaten danach viel gelernt und war diszipliniert. Leider zeigen meine Übungsklausuren davon nichts. in der Hälfte falle ich durch, wenn es gut läuft erreiche ich max. 5-6 P, mit Hilsmitteln.
Dazu muss man sagen dass ich am Anfang des Studiums extrem gut war (immer zweistellig), nach dem Grundstudium ging es steil bergab.
Ich sitze häufig vor Klausuren und habe absolut keine Idee was man von mir will.
Dazu kommt auch, dass ich mich zuhause schlecht konzentrieren kann, und die Bib ist ja nun seit Ewigkeiten geschlossen.

Ich weiß einfach nicht mehr was ich tun soll.
SOll ich mein Examen im Feb. einfach auf "gut Glück" mitschreiben? Oder es verschieben? Oder Jura ganz lassen.

Bitte um Hilfe von examenserfahrenen Forenmitgliedern.

LG
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Tibor
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Re: Examen mitschreiben - Ja oder Nein?

Beitrag von Tibor »

Hier gilt mE wie immer: Fehleranalyse und Ursachenforschung. Vergleiche deine Klausuren ernsthaft mit Musterlösungen bzw Klausuren von anderen Studies, die zeitgleich mit dir in die Vorbereitung sind. Schaue wirklich, ob es nur nachlässige/oberflächliche Formulierungen/Sachverhaltsarbeit war oder ob es systematische Schwächen sind. Vergleiche dich nicht zwingend mit einem 12-15 Punkte-Kandidaten; suche als Vergleich einen Kandidaten mit max 3-4 Punkten mehr.

Daraus solltest du die Lehre ziehen, ob du an Klausurtechnik und/oder Wissen scheiterst. Im Regelfall beruhen schlechte Klausuren auf den Basics: Norm nicht gelesen, unsaubere Argumentation oder Sachverhalt nicht vollständig ausgewertet. Viel seltener ist der Grund, dass man das Drölfzigste EBV-Problem nicht auf der Pfanne hatte.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Theopa
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Re: Examen mitschreiben - Ja oder Nein?

Beitrag von Theopa »

Gerade wenn du anfangs gut warst tippe ich auf einen völlig falschen Lernstil, der sehr viel Fokus auf Auswendiglernen bzw. Pauken von (unnützem) Wissen setzt. Die Tatsache, dass du in Klausuren Hilfsmittel verwendest ist ein weiterer Hinweis für eine falsche Herangehensweise, das ist mE grob falsch und widerspricht dem Sinn der Übungsklausuren in jeder Hinsicht. Du lernst nicht nur wenig bis nichts, sondern gewöhnst dir vielleicht sogar eine "Abhängigkeit" von Materialien an, was dann natürlich für Blockaden sorgt wenn du diese nicht zur Hand hast.

Ich würde dir dazu raten das Examen zu verschieben und noch einmal lange genug wirklich examensorientiert zu üben/lernen: Halte dich an das Gesetz, nutze dieses ständig und intensiv und übe erst einmal in jedem Gebiet die simpelsten Schemata ein. Wenn man keinen Einstieg in die Klausur findet hat man genau das nicht getan, da auch im Examen wieder die Schritte a)Wer will was von wem woraus, b) Vertragliche Ansprüche -> Quasivertragliche/GoA - > Dingliche -> ... c) Abarbeiten des jeweiligen Schemas lauten. Wer dann bei Prüfungsschritt 5 von 6 das Problem nicht mehr kennt und nur noch sehr oberflächlich oder nicht richtig lösen kann ist ohnehin schon bei 6-9 Punkten: Dann kann man wieder das Wissen vertiefen.

Aufgeben solltest du nicht. Es ist absolut normal auch längere Zeit miese Übungsklausuren zu haben. Wenn man rechtzeitig merkt was falsch läuft kann man die Sache relativ zügig umdrehen und innerhalb einiger Monate auch mal 3-5 Punkte oben drauf packen.
CreepyCat
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Re: Examen mitschreiben - Ja oder Nein?

Beitrag von CreepyCat »

Ich kann mich da eigentlich nur Theopa anschließen. Im Nachhinein waren es im ersten StaasEx die Klausuren, die mich auf dem Ernstfall vorbereitet und das nötige Systemverständnis übermittelt haben. Es bringt dich psychisch auch nicht weiter, mit einem bereits unguten Gefühl in die Aufsichtsarbeiten zu starten, ganz zu Schweigen davon, wenn das Ergebnis nicht wie gewünscht ausfällt.

Gibt es denn einen Grund - außer deiner persönlichen Planung - im Februar mitzuschreiben? Der Freischuss kann es ja nicht sein, wobei ich da auch nicht mit allen Regelungen vertraut bin.

Wenn es für dich möglich ist, dir die entsprechende Zeit zu nehmen in der du so entspannt wie möglichst Klausuren konsequent ohne Hilfsmittel löst und dir eine entsprechende Routine antrainierst, halte ich das afj für vorzugswürdig.
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