Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Nero
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Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Nero »

Hallo zusammen!

Dies hier ist mein erster Post und ich bräuchte Hilfe. Nun - nicht ganz ich - es ist eine Freundin von mir. Sie studiert ihres Zeichens kein Jura, hat jedoch in ihrer Bachelorarbeit einen kleinen rechtlichen Teil zu bewältigen und da liegt das Problem. Kurz zu mir: Ich selbst studiere zwar Jura, bin mir allerdings in dieser speziellen Zitierfrage unsicher. Das Netz und diverse Richtlinien zur Zitation habe ich bereits studiert - leider ohne (vernünftiges) Ergebnis.

Doch genug der Vorrede - worum geht es?

In der Bachelorarbeit muss kurz Stellung gegeben werden zu einem Gesetzgebungsprozess. So weit so unproblematisch. Es ist nur leider so, dass der Gesetzgebungsprozess nun einige Jahre zurückliegt, die damals erlassenen Normen im Bundesgesetzblatt sind also historisch und entsprechen teilweise nicht der heutigen Rechtslage. Es wird in der Einleitung darauf hingewiesen, dass dem so ist, aber: Wie zitiert man das richtig im Hinblick auf das Literaturverzeichnis?

Wie wir wissen, werden Gesetzesnormen nicht zitiert, wohl aber die Gesetzesmaterialien in einem Gesetzgebungsprozess. Beispiel:

§ XYZ StGB (BGBl. I S.3847 die Klammer müsst ihr euch als Fußnote vorstellen). Reicht es, wenn ich in der Fußnote a) diese Fundstelle in der Kürze angebe und b) im Literaturverzeichnis das Bundesgesetzblatt, also Band, Jahrgang, usw? Wenn ja - muss ich dann dennoch darauf hinweisen, dass das betreffende Gesetz zuletzt dann und dann geändert wurde und in der jeweiligen aktuellen Fassung vorliegt, damit es zu keinem formalen Fehler kommt?

Ich habe von verschiedenen Autoren verschiedene Richtlinien gelesen, es wird zb geraten, dass in der Fußnote bereits der Zusatz "zuletzt geändert durch das Gesetz vom 01.05.2007" beigefügt werden muss. Das würde den Text nur unnötig aufblasen, denn im Literaturverzeichnis taucht die Fundstelle doch ohnehin auf, oder?

Ich bitte euch wirklich um Hilfe und kann nur froh sein, dass ich in meiner Strafrechtshausarbeit Probleme dieser Natur nicht hatte. Entweder ich denke zu kompliziert oder ich übersehe einen oder mehrere wesentliche Punkte.....
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Tibor
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Tibor »

Also ich würde das so machen:

Wenn die aktuelle Fassung des Gesetzes relevant wird (besprochen wird), dann genügt idR das Normzitat.

Bspw „Der Gesetzgeber hat schon immer den Mord unter Strafe gestellt.(Fn)

1) § 211 StGB.

Oder besser in diesen Fällen:


„Der Gesetzgeber hat schon immer den Mord durch § 211 StGb unter Strafe gestellt.“

Man könnte in einer Fn dann auch auf weiterführende Literatur verweisen, bspw durch „Für Einzelheiten der Geschichte der Norm vgl Schlaubiautor in Dickkommentar StGB, 99. Auflage 2020, § 211 StGB Rn. 4 ff.


Wenn nicht die aktuelle Fassung gemeint ist, bietet sich immer die Zitierung des Änderungsgesetzes an, bspw

„Seit dem Jahr 19xx wird auch ... bestraft (§ ... StGB i.d.F. vom 12.12.1990[Fn.]). Bereits kurz nach der Einführung des Straftatbestands hat aber der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Strafbarkeit geändert(Fn) und damit die geltende Fassung eingefügt.“

Fn1) 37. Gesetz zur Strafrechtsmodernisierung (37. StMoG) vom 12.12.1990, BGBl. I 1990, 678.

Fn2) Art. 13 Nr. 5 des 6. Gesetzes zur Strafrechtsanpassung (6. StRAnpG) vom 3.4.1999, BGBl. I 1999, 123.
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Nero
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Nero »

Ich danke dir für die antwort Tibor.

Also wenn ich es richtig verstehe, dann würdest du tatsächlich in den Fußnoten den Hinweis auf das veränderte Gesetz geben. Meinst du, dass es wirklich ein formaler Fehler wäre, wenn in der Arbeit so zitiert werden würde?

§ 242 StGB (BGBl. I, S. 3546)

Da fällt mir noch etwas ein: In den Fn gebe ich zb BVerfGE 136, 140 - 160. 140 und 160 stehen für die Randnummern, oder? Bitte verzeih, wenn ich diese Frage so stelle, aber ich habe mittlerweile derart viel zum zitieren gelesen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Putzke´s juristische Arbeiten erfolgreich schreiben liegt direkt neben mir, ich hatte eigentlich auch nie Probleme mit dem Zitieren, aber diese Frage hat mich vollkommen durcheinander gebracht.
Nero
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Nero »

Achso, da fällt mir noch etwas ein: In der Einleitung der Arbeit ist ausdrücklich vorangestellt, dass den Normen der Zusatz a.F nicht beigefügt wurde und die Normen wörtlich aus dem Bundesgesetzblatt übernommen wurden. An und für sich ist das doch Aufschluss genug, oder?

Sorry für den Doppelpost
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Tibor
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Tibor »

Nero hat geschrieben:Meinst du, dass es wirklich ein formaler Fehler wäre, wenn in der Arbeit so zitiert werden würde?

§ 242 StGB (BGBl. I, S. 3546)
Ja, weil du das Jahr nicht angegeben hast. Zudem hat nie die geltende Norm eine solche Fundstelle, sondern immer nur ein Gesetz, zumeist ein Änderungsgesetz oder eine Neuverkündung.
Nero hat geschrieben: Da fällt mir noch etwas ein: In den Fn gebe ich zb BVerfGE 136, 140 - 160. 140 und 160 stehen für die Randnummern, oder?
BVerfGE ist eine Entscheidungssammlung, damit handelt es sich um Seitenzahlen, also 136 die Seite, auf der der Abdruck der Entscheidung beginnt, 140 die konkrete Fundstelle mit dem aufgegriffenen Gedanken/Zitat. Ob Urteilszitate in einer solchen Kurzform iO sind, müsste man prüfen. Ein Vollzitat erfordert immer auch das Entscheidungsdatum und ein Az., also bspw „BVerfG v. 12.12.1992 2 BvL 123/90, BVerfGE 123, 345 (351).“
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von thh »

Nero hat geschrieben: Sonntag 22. November 2020, 20:10Meinst du, dass es wirklich ein formaler Fehler wäre, wenn in der Arbeit so zitiert werden würde?

§ 242 StGB (BGBl. I, S. 3546)
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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Strich »

Nero hat geschrieben: Sonntag 22. November 2020, 20:10 ...

Also wenn ich es richtig verstehe, dann würdest du tatsächlich in den Fußnoten den Hinweis auf das veränderte Gesetz geben. Meinst du, dass es wirklich ein formaler Fehler wäre, wenn in der Arbeit so zitiert werden würde?

§ 242 StGB (BGBl. I, S. 3546)

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Re: Richtiges zitieren des Bundesgesetzblattes

Beitrag von Nero »

Ich danke euch ganz herlich für eure Antworten. Alleine hätte ich keine Antwort auf diese Frage gefunden und kann die Zitierregeln an die betreffende Freundin weiterleiten.

Ganz großes Danke!
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