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Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Liz
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Re: Hilfe

Beitrag von Liz »

Sektnase hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 20:15 Hö? Das ist bei uns im Bundesland den Sitzungsvertretern erlaubt. Macht auch Sinn, weil ja schon der Strafbefehl vom Dezernent ausging. "Eigentlich" wäre die Sache ja schon rechtskräftig (von Seiten der StA).
Die "Sachlage" kann sich aus Sicht der StA ja durchaus zwischen Strafbefehlsantrag und der Rücknahme des Einspruchs ändern, so dass es mir jedenfalls nicht so völlig abwegig scheint, das einen Referendar nicht allein entscheiden zu lassen.
Liz
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Re: Hilfe

Beitrag von Liz »

Sektnase hat geschrieben: Montag 23. November 2020, 17:24 Bei dem Kleinscheiß geht die StA doch eh seltenst in Berufung oder? :D Aber nice, mal was ausprobieren!
Natürlich wird die StA, wenn die Strafe halbwegs angemessen ist, unnötige Rechtmittel vermeiden. Aber die Entscheidung, ob Rechtsmittel eingelegt wird oder hierauf verzichtet werden kann, obliegt StA-intern regelmäßig nicht dem Sitzungsvertreter und erst recht nicht dem (typischerweise unerfahrenen) Referendar, der dann vielleicht auch vom Strafrichter oder Verteidiger entsprechend bequatscht wird. Letztlich geht es auch um die Frage, ob man in der Lage ist, seine Rolle verantwortungsvoll auszufüllen und einfachste Anweisungen ("keinen Rechtsmittelverzicht ohne Rücksprache erklären!") zu befolgen.
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