Hallo alle zusammen
Ich bearbeite aktuell einen Fall und muss eine Klageschrift verfassen. Ich bin mir unsicher bezüglich der richtigen Angabe des Klägers.
Einem Polizeibeamten wurde im Einsatz durch den Beklagten die Diensthose beschädigt. Wir haben hier einen Fall des § 823 I BGB. Die Polizeidirektion möchte nun den Schaden für das Bundesland einklagen.
Wie genau benenne ich das im Rubrum? Nenne ich dort nur die Polizeidirektion vertreten durch Ihren Präsidenten als Kläger? Das Land an sich kann ja nicht klagen oder habe ich das falsch verstanden?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Polizeidirektion klagt Schadensersatz für Bundesland ein
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Re: Polizeidirektion klagt Schadensersatz für Bundesland ein
Da die Polizeidirektion den Fall bearbeitet dachte ich, dass diese dann auch als Kläger auftreten müssen...
Also gegebenenfalls das Land ... ,vertreten durch die Polizeidirektion....?
Also gegebenenfalls das Land ... ,vertreten durch die Polizeidirektion....?
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Re: Polizeidirektion klagt Schadensersatz für Bundesland ein
Überleg dir mal, ob das Polizeipräsidium selbst oder vielmehr die Gebietskörperschaft, das Land, welches der Rechtsträger der Polizei ist, Parteifähig vor den Zivilgerichten ist.
Dann kannst du dich mit der Frage beschäftigen, von wem das Land vertreten wird. Da wird dir eine entsprechende Rechtsgrundlage des Landes (z.B. die Vertretungserlasse NRW) weiterhelfen.