Ich habe ein Angebot für die Wahlstation bei einer größeren Kanzlei. Im Arbeitsvertrag steht, dass kein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht. Ich würde dort 3 Monate 4 Tage die Woche arbeiten.
Ist das so üblich?
Meine Anwaltsstation habe ich aufgeteilt und bei jeder habe ich vom Unternehmen/Kanzlei 3-5 bezahlte Urlaubstage bekommen.
Ist das normal, dass man dann unbezahlten Urlaub nimmt? Oder nimmt man während der ganzen Zeit überhaupt keinen Urlaub?
Freue mich über Erfahrungen
Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
Moderator: Verwaltung
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Re: Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
Habe von meiner Kanzlei auch keinen bezahlten Urlaub bekommen. In der Zeit, in der ich Urlaub hatte, habe ich das vom Land gezahlte Gehalt bekommen und war in der Kanzlei von meiner Tätigkeit freigestellt.
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Re: Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
BUrlG ick hör dir trapsen
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Re: Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
"Damals" bei uns lief auch in der Wahlstation die Urlaubsabwicklung nur über die Referendargeschäftsstelle, natürlich mit voriger Absprache/Genehmigung der Kanzlei und dem Grundsatz, dass für Urlaubstage es anteilig keine Stationsvergütung gab. Ein gesondertes Urlaubskonto bei der Stationsstelle gab es aber nicht.
Ist mglw. das gemeint, wenn festgelegt wird, dass es keinen Urlaubsanspruch geben soll?
Ist mglw. das gemeint, wenn festgelegt wird, dass es keinen Urlaubsanspruch geben soll?
- Tibor
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Re: Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
Ist man denn in der Station (Kanzlei) wirklich Arbeitnehmer iSd Arbeitsrechts? Das Arbeitsverhältnis besteht doch zum OLG; die Stationszahlung ist auch nur sozialversicherungsrechtlich (und das erst seit einer BSG Entscheidung vor paar Jahren) Entgelt.
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Re: Kein Urlaubsanspruch in Wahlstation? Ist das üblich?
Der Begriff des BUrlG ist aber relativ weit, vgl. § 2 BUrlG. Falls man nur Arbeitnehmer des OLG ist, würde ich mich mal vertrauensvoll an die wenden und nach dem erhöhten Urlaubsentgelt fragenTibor hat geschrieben: ↑Montag 25. Januar 2021, 10:58 Ist man denn in der Station (Kanzlei) wirklich Arbeitnehmer iSd Arbeitsrechts? Das Arbeitsverhältnis besteht doch zum OLG; die Stationszahlung ist auch nur sozialversicherungsrechtlich (und das erst seit einer BSG Entscheidung vor paar Jahren) Entgelt.
Bei Referendaren ist meinem Eindruck nach ziemlich viel ungeklärt. Meine Dissertation zum Thema dürft ihr dann in 2 Jahren erwarten.
*edit* Gibt ein paar wenige Aufsätze, die das Thema streifen, hab aber leider keinen Zugriff. Ein eigenes AV scheint es wohl nicht zu sein, was das aber für das BUrlG jetzt bedeuten mag..
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