Hallo zusammen,
folgendes Beispiel: In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe durch die Handlung X einen Diebstahl begangen. Tatsächlich ist die Handlung X aber nur als Unterschlagung strafbar.
Würde man dann in der rechtlichen Würdigung - unter Hinweis auf § 265 StPO - wegen der Unterschlagung verurteilen und anschließend hinsichtlich des Vorwurfs des Diebstahls einen Teilfreispruch schreiben?
Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 271
- Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 77
- Registriert: Samstag 12. März 2016, 12:13
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Nein, ein Teilfreispruch erfolgt nur, wenn wegen einer im Tatvorwurf enthaltenen materiellen Tat nicht verurteilt wird. Bei deinem Beispiel wird die vorgeworfene Tat nur rechtlich abweichend bewertet. Also Verurteilung wegen Unterschlagung ohne Freispruch im Übrigen.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 271
- Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22
Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Alles klar, danke dir schon mal.
Nochmal zum Verständnis, weil ich wegen des materiellen Tatbegriffs etwas verwirrt bin:
Wie wäre es, wenn Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt wurde, die Körperverletzung aber rechtlich nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann? Dann würde ja an sich wegen der angeklagten materiell-rechtlichen Tat verurteilt (nämlich hinsichtlich der Sachbeschädigung). Aber hinsichtlich der Körperverletzung ergeht dann ein Teilfreispruch, oder?
Nochmal zum Verständnis, weil ich wegen des materiellen Tatbegriffs etwas verwirrt bin:
Wie wäre es, wenn Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt wurde, die Körperverletzung aber rechtlich nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann? Dann würde ja an sich wegen der angeklagten materiell-rechtlichen Tat verurteilt (nämlich hinsichtlich der Sachbeschädigung). Aber hinsichtlich der Körperverletzung ergeht dann ein Teilfreispruch, oder?
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 77
- Registriert: Samstag 12. März 2016, 12:13
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Nein, auch hier kein Teilfreispruch, da du ja nur eine materielle Tat hast im Vorwurf.Logisch_Win7 hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Februar 2021, 15:10 Alles klar, danke dir schon mal.
Nochmal zum Verständnis, weil ich wegen des materiellen Tatbegriffs etwas verwirrt bin:
Wie wäre es, wenn Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt wurde, die Körperverletzung aber rechtlich nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann? Dann würde ja an sich wegen der angeklagten materiell-rechtlichen Tat verurteilt (nämlich hinsichtlich der Sachbeschädigung). Aber hinsichtlich der Körperverletzung ergeht dann ein Teilfreispruch, oder?
Wären Körperverletzung und Sachbeschädigung in Tatmehrheit (§ 53 StGB) angeklagt, hättest du bzgl der nicht erwiesenen KV einen Teilfreispruch.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Tateinheit = eine materielle Tat und eine prozessuale Tat; Tatmehrheit = mehrere materielle Taten, oft auch mehrere prozessuale Taten, aber nicht zwingend
So kann man es sich finde ich gut merken.
So kann man es sich finde ich gut merken.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 271
- Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22
Re: Strafurteil: Teilfreispruch im Falle des § 265 StPO
Okay, super, dann habe ich es jetzt verstanden. Danke euch!