Beweismittel-,-methoden,-themaverbot ?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
allround
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 31
Registriert: Freitag 4. September 2015, 07:18

Beweismittel-,-methoden,-themaverbot ?

Beitrag von allround »

Hallo zusammen! :-)

Russack sagt, dass man in der Klausur unbedingt (!) immer zwischen den Beweiserhebungsverboten konkret unterscheiden soll, d.h., ob ein Beweisthema-, Beweismittel- oder Beweismethodenverbot vorliegt. In der AG war das natürlich nie Thema und Russack selbst führt es bis auf diesen Satz auch nicht aus. Im Internet bin ich auch nicht viel schlauer geworden. Ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt :-)

Soweit es sich um zB §43 DRiG handelt bekomme ich es auch hin, dass das ein Beweisthemaverbot ist. Auch bei §136a StPO verstehe ich, dass es ein Beweismethodenverbot ist. Verstöße gegen Belehrungspflichten oder §252 sind wohl Beweismittelverbote, nehme ich an.

Worunter fallen denn so Dinge wie fehlerhafte Durchsuchung, TKÜ u.ä.?
Ist dies ein Beweismethodenverbot oder Beweismittelverbot, weil man die Beweismittel eben nicht nutzen können soll?!

Vielen Dank :)
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Beweismittel-,-methoden,-themaverbot ?

Beitrag von thh »

allround hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 12:07Russack sagt, dass man in der Klausur unbedingt (!) immer zwischen den Beweiserhebungsverboten konkret unterscheiden soll, d.h., ob ein Beweisthema-, Beweismittel- oder Beweismethodenverbot vorliegt.
Ist das so? - Nun denn. Eine ausführlichere Darstellung (als anderswo) mit Beispielen findet sich bspw. im MüKo-StPO, Band 1, Einleitung, Rn. 441 ff.
allround hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 12:07Verstöße gegen Belehrungspflichten oder §252 sind wohl Beweismittelverbote, nehme ich an.
Ich würde sie eher für Beweismethodenverbote halten, weil die Beweiserhebung durch dieses Beweismittel schon zulässig ist, nur eben nicht in dieser Weise.
allround hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 12:07Worunter fallen denn so Dinge wie fehlerhafte Durchsuchung, TKÜ u.ä.?
Ist dies ein Beweismethodenverbot oder Beweismittelverbot, weil man die Beweismittel eben nicht nutzen können soll?!
Auch dies dürften wohl Beweismethodenverbote sein.

Andererseits: "Die Abgrenzung zwischen diesen Kategorien ist in einzelnen Fällen schwierig[...] Freilich ist die Abgrenzung im Einzelfall auch nicht entscheidend, da sie nur einer Systematisierung der Beweiserhebungsverbote dient, ohne dass strikt-dogmatisch Konsequenzen daran hängen würden, ob ein bestimmtes Beweisverbot in die eine oder andere Gruppe fällt." (Kudlich in MüKo-StPO, a.a.O., Rn. 440)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Beweismittel-,-methoden,-themaverbot ?

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Montag 22. März 2021, 12:45 ...
Andererseits: "Die Abgrenzung zwischen diesen Kategorien ist in einzelnen Fällen schwierig[...] Freilich ist die Abgrenzung im Einzelfall auch nicht entscheidend, da sie nur einer Systematisierung der Beweiserhebungsverbote dient, ohne dass strikt-dogmatisch Konsequenzen daran hängen würden, ob ein bestimmtes Beweisverbot in die eine oder andere Gruppe fällt." (Kudlich in MüKo-StPO, a.a.O., Rn. 440)
Dann kann man diese Unterteilung auch sein lassen, ähnlich wie beim Beschützer und Überwachergaranten, überflüssige Kategorisierung ohne Rechtsfolge.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Beweismittel-,-methoden,-themaverbot ?

Beitrag von thh »


Strich hat geschrieben: Dann kann man diese Unterteilung auch sein lassen, ähnlich wie beim Beschützer und Überwachergaranten, überflüssige Kategorisierung ohne Rechtsfolge.
Aber! Russack sagt!
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Antworten