Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Tibor »

Bei Einstellungen im Staatsdienst muss man doch bereits jetzt schon die Einzelnotenübersicht vorlegen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Tibor hat geschrieben:Bei Einstellungen im Staatsdienst muss man doch bereits jetzt schon die Einzelnotenübersicht vorlegen.
Ja, aber bei allen anderen Arbeitgebern kann man sich darauf verlassen, dass niemand allzu genau nachfragt, wie denn eigentlich die Einzelnoten waren.
Seeker
Power User
Power User
Beiträge: 564
Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Seeker »

Ja, außerdem macht es mE (auch wenn das unzutreffend sein mag) psychologisch schon einen Unterschied, ob die Einzelnoten irgendwo existieren bzw auf einem formlosen Wisch mit eingereicht werden oder ob sie hochoffiziös auf dem Zeugnis selbst aufgeführt werden.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Natürlich. Wenn ich die Information auf dem offiziellen Zeugnis aufgedrängt bekomme, dann nehme ich sie zwangsläufig zur Kenntnis ("oh, ausgerechnet in der Strafrechtsklausur nur 3 Punkte") und messe ihr eine Bedeutung bei.
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Theopa »

Naja, man kann das auch positiv sehen: Wenn es dann eben "nur" Strafrecht mit 3 Punkten ist und der Rest weit darüber liegt ist der Ausrutscher deutlich sichtbar und der Zivil-/Ö-Rechtler freut sich über die im Schnitt sogar höheren Noten.

Am Ende hat eben nur derjenige einen Nachteil, bei dem die Gesamtnote die tatsächlichen Leistungen nicht gut wiedergibt: Genau um solche unzutreffenden Eindrücke zu verhindern wird das ganze ja vorgesehen sein.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Tibor »

Welcher Fall wird häufiger in der Praxis vorkommen:

1) „Oh, in Strafrecht nur 3 und 5 Punkte in den Klausuren, das hat sie aber ordentlich runtergezogen, naja, ich hab Strafrecht schon immer gehasst. Also faktisch hätten Sie also 1-2 Punkte im Schnitt mehr gehabt.“

oder

2) „Warum haben sie gerade im Zivilrecht nur 7 und im Strafrecht in beiden Klausuren 13 Punkte? Da wir hier eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind, müssen wir das leider rausrechnen und damit sind Sie unter dem Schnitt. Tut mir leid.“
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Liz »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 19:41 Naja, man kann das auch positiv sehen: Wenn es dann eben "nur" Strafrecht mit 3 Punkten ist und der Rest weit darüber liegt ist der Ausrutscher deutlich sichtbar und der Zivil-/Ö-Rechtler freut sich über die im Schnitt sogar höheren Noten.
Man kann ja auch gerade eine Klausur aus dem eigentlich besten Rechtsgebiet in den Sand setzen; blöd, wenn man sich dann ausgerechnet in diesem Bereich bewerben möchte. Und wenn man z. B. meine Einzelnoten im Examen anschaut, könnte man glauben, ich könnte ÖR... :lmao:
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Strich »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 19:58 Welcher Fall wird häufiger in der Praxis vorkommen:

1) „Oh, in Strafrecht nur 3 und 5 Punkte in den Klausuren, das hat sie aber ordentlich runtergezogen, naja, ich hab Strafrecht schon immer gehasst. Also faktisch hätten Sie also 1-2 Punkte im Schnitt mehr gehabt.“

oder

2) „Warum haben sie gerade im Zivilrecht nur 7 und im Strafrecht in beiden Klausuren 13 Punkte? Da wir hier eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind, müssen wir das leider rausrechnen und damit sind Sie unter dem Schnitt. Tut mir leid.“
Falls die Frage rhetorisch gemeint war: Ich halte das nicht für trivial und würde jetzt einfach auf 1. tippen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Seeker
Power User
Power User
Beiträge: 564
Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Seeker »

Auch wenn ich fast keine echten Ausreißer hatte, bin ich persönlich kein großer Fan der Einzelnoten oder ihrer besonderen Berücksichtigung. Bekanntlich ist das Examen bereits jetzt voller Unwägbarkeiten. Die Einbeziehung vieler verschiedener Einzelnoten in die Gesamtnote verringert die Bedeutung des Zufallsfaktors zumindest ein bisschen.

Das Herausstellen der Einzelnoten kann dagegen zu einer völlig falschen Interpretation auf einer unzureichenden Datengrundlage führen. Eine Gesamtnote anhand von 6 Klausuren und 3 mündlichen Prüfern (Staatsteil erstes Examen) indiziert zumindest im Regelfall eine bestimmte Leistungsfähigkeit. Aber eine einzelne Note sagt so gut wie nichts aus. Ob man etwa in einer Strafrechtsklausur 5, 7 oder 12 Punkte hat, sagt ohne Kenntnis der anderen Noten m.E. meist so gut wie nichts über die Fähigkeiten des Prüflings aus, selbst im Strafrecht.

Ist nur Nahbereichsempirie, aber ich kenne z.B. eine Kandidatin, die im ersten Examen im Zivilrecht 4-13-14 hatte. Natürlich liegt es hier auf den ersten Blick nahe, die "4" als Ausrutscher zu werten. Aber die Menge an Daten ist schlicht zu klein, um eine sinnvolle Aussage zu treffen. Hätte sie die 4 im Strafrecht gehabt, würde so mancher meinen, sie sei eben in diesem Fach schwächer als in den anderen - es kann aber auch einfach die konkrete Klausur in die Hose gegangen sein. Einzelnoten führen schnell zu fehlerhaften Schlüssen über die Leistungsfähigkeit des Prüflings, gerade in einzelnen Fächern oder in der Relation zwischen den Rechtsgebieten ("Sie sind ja wohl besonders gut im ÖR" - Nein, es waren eben nur zwei Klausuren, die gut liefen)

(vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Faulty_generalization)
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Brainiac »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 18:35 Bei Einstellungen im Staatsdienst muss man doch bereits jetzt schon die Einzelnotenübersicht vorlegen.
Ist das (überall) so? :eeeek:
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Strich »

LSA, Thüringen, Sachsen, SH, Bayern Yes
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Tibor »

Nicht überall, ich glaube in NRW nicht. In Bayern zumindest, wenn du Examen woanders gemacht haben, damit sie es auf die schwiergen bayerischen Verhältnisse umrechnen können: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und ... sanwaelte/
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nachfolgende Unterlagen bei:
...
wenn die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt wurde: eine Bescheinigung der Prüfungsbehörde über die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielten schriftlichen und mündlichen Einzelnoten,
...
In Berlin aber in jedem Fall für das 2. Examen: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber- ... 261026.php
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte in der vorgegebenen Reihenfolge in einer PDF-Datei bei:
...
Ablichtungen folgender Zeugnisse über
erstes und zweites Staatsexamen
(einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung)
...
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Brainiac
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1559
Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von Brainiac »

Ah, danke. Das war mir nicht bewusst. Auch wenn ich von der Umrechnung in BY schon gehört hatte, habe ich bisher nicht den entsprechenden Schluss gezogen.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
insanus_judex
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 51
Registriert: Montag 21. Dezember 2020, 10:24
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?

Beitrag von insanus_judex »

Bundesregierung gibt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ab, der die getrennte Ausweisung von Staats- und Scherpunktbereichsnote im 1. Examen nebst Streichung der Gesamtnote präferierte. Die BReg lehnt in ihrer Stellungnahme vom 24.03.2021 (dort S. 11) diesen Vorschlag unter Verweis auf die Bedeutung der Lehre und der Vermittlung der Lehrinhalte durch die Fakultäten. Die BReg hält die Streichung der Gesamtnote für ein Signal in die falsche Richtung. Infolge dieser Änderung könnten Studenten auf den Besuch von Vorlesungen zugunsten anderer Lernformen, zum Beispiel des Repetitoriums, verzichten.

Wenn die wüssten. :^o
Antworten