Wie verhält es sich, wenn A, B und C einen Raub planen. Geplant ist lediglich das Zerren in ein Zimmer des Opfers und es dort einzusperren, von Waffen ist keine Rede. C hat dabei ordentlich mitgeplant und war Initiator der Tat und hat hohes Interesse an der Beute, kommt aber zur Tatausführung nicht mit. A und B planen ohne C um, einen Baseballschläger mitzunehmen und ihn anzuwenden, dies tun sie dann in bewusster Abweichung auch, schlagen das opfer bewusstlos und bringen die beute zu c. Der wollte das niederschlagen nicht.
Kann man den C zumindest noch für 249 belangen, da es ja eigentlich mit zum Tatplan gehörte, den Raub durchzuführen oder ist die Rechtsfolge dann nur noch eine Anstiftung?
Anstiftung oder Mittäterschaft
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Re: Anstiftung oder Mittäterschaft
Das sieht mir doch sehr nach der Hausarbeit im Strafrecht an der Uni Leipzig aus. Du kannst gerne ab Mitte April nochmal einen thread eröffnen, falls das hier kein Versuch der Hausarbeitenbesprechung ist. Bis dahin: geschlossen.