Hallo ihr Lieben, ich wollte euch nach einer Einschätzung dieser Situation fragen. Eine Lösungsskizze zu den Fällen wäre unglaublich hilfreich weil ich da nicht ganz durchsteige... schon mal vielen vielen Dank im Voraus ^^
Die Situationen/ Fälle:
1. Gemüsegroßhändler Gustav bestellte bei Gemüsekonservenhersteller Helmut 5 t Erbsen mittelfein in Dosen. 2 Monate nach Lieferung und Einlagerung lässt Gustav die Ware von einem Mitarbeiter kontrollieren: die Hälfte aller Konservendosen sind innen von Schimmel befallen, derart gravierend, dass er bereits bei Lieferung vorhanden gewesen sein muss. Gustav verlangt von Helmut, dieser solle für die schimmeligen Konserven einwandfreie Ware liefern. Zu Recht?
2. Helmut liefert Gustav nur 41⁄2 t Erbsen mittelfein. Helmut bemerkt dies erst 2 Monate später. Welche Menge an Erbsen muss Helmut bezahlen?
3. Helmut liefert Gustav 6 t Erbsen mittelfein. Muss Helmut die Mehrlieferung bezahlen?
4. Die MG-GmbH kauft beim Computerhändler C-GmbH 30 neue Rechner, die geliefert und installiert werden. 4 Monate nach der Inbetriebnahme fällt die Hälfte der Rechner aus. Auf der Suche nach dem Grund für den Ausfall stellt ein Mitarbeiter der MG – GmbH fest, dass in die Rechner zu kleine Ventilatoren eingebaut sind, sodass die Rechner überhitzen und ausfallen können. Kann die MG-GmbH noch Mängelrechte geltend machen?
Mängelrügen gekaufter Waren
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Re: Mängelrügen gekaufter Waren
So wird das nix. Wir werden hier deine Fälle nicht für dich lösen. Ist ja auch nicht der Sinn eines Jurastudiums bzw. einer Rechtsvorlesung in einem anderen Fach.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."