Klausuren archiviert

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Miyake
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Miyake »

Die Frage bezieht sich auf physische Arbeiten, also nicht auf die in der aktuellen Situation an manchen Unis gängigen Online-Klausuren oder?

Wenn die Klausuren von den Studierenden abgeholt worden sind, so hat zumindest unser Lehrstuhl nur noch die Noten und die Voten. Wir fertig nicht für jede Klausur eine zusätzliche Abschrift o.ä. an oder digitalisieren jede Arbeit. Mir ist nicht bekannt, dass das an anderen Lehrstühlen anders läuft und aufgrund des immensen zusätzlichen Aufwands kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das irgendwer so macht.
Wir digitalisieren zwar aktuell auf Wunsch einige Klausuren, aber nur zur Einsicht, nicht aus Sicherungszwecken und eben auch nur pandemiebedingt.
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Julia
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Julia »

Während bei unserer Uni jede "scharfe" Klausur, die nicht abgeholt wird, archiviert werden muss (und wird). Nur Examensklausurenkurs u.ä. schmeißen wir nach ca einem Jahr weg.

Anders gesagt: nachfragen.
Julia
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Julia »

Scharfe Klausur heißt, dass es eben keine reine Klausur zum Üben ist. Scheinklausuren eben etc.

Physische Arbeiten laufen derzeit ja sowieso nicht. Und zumindest an unserer Uni ist mir kein Fall bekannt, in dem jemals ein Studierender zuhause noch seine Bearbeitung geändert und dann wieder mit Remonstration eingereicht hätte. Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz halten die Studierenden uns ja nun auch nicht für dermaßen doof, dass wir das nicht merken oder jdfs. vermuten könnten.
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Julia »

Von Klausuren, die abgeholt wurden, haben wir btw. nicht mal mehr noch Voten. Die Noten werden ja ohnehin noch vor der Rückgabe online eingetragen. Sollte da mal ein Fehler auftreten, kann das Votum ja einfach nochmal vorgezeigt werden und bei Zweifeln würden wir eben beim Korrekturassistenten nachfragen. Letzteres ist aber auch noch nie vorgekommen, zumindest hab ich noch nichts entsprechendes gehört. Fehler beim Eintragen können natürlich vorkommen.
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Sektnase »

luuuthemuuu hat geschrieben: Sonntag 28. März 2021, 12:36
Julia hat geschrieben: Sonntag 28. März 2021, 11:06 Scharfe Klausur heißt, dass es eben keine reine Klausur zum Üben ist. Scheinklausuren eben etc.

Physische Arbeiten laufen derzeit ja sowieso nicht. Und zumindest an unserer Uni ist mir kein Fall bekannt, in dem jemals ein Studierender zuhause noch seine Bearbeitung geändert und dann wieder mit Remonstration eingereicht hätte. Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz halten die Studierenden uns ja nun auch nicht für dermaßen doof, dass wir das nicht merken oder jdfs. vermuten könnten.
Aber wenn sowas passieren sollte, müsste der Korrektor oder der Lehrstuhl das beweisen können. Zumal es ja durchaus vorkommt das Seiten übersehen werden oder der Korrektor nicht aufmerksam korrigiert und etwas wichtiges übersieht. Beweisen können sie nicht wenn die keine Kopie o.ä. haben. Verstehe nicht warum die sich nicht irgendwie absichern
Weil die Übungen und Zwischenprüfung überhaupt keine Relevanz haben.
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Julia »

Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit ist gering. Nicht zuletzt, weil auch jeder Studierende weiß, dass sich u.a. auch die StA meldet, wenn es aufliegt. Und einfach so ändern ist ja auch leichter gesagt als getan.
Und selbst wenn: Die Noten im Studium haben schlicht keine Relevanz für das Endzeugnis. Fliegen sie halt durchs Examen. Es gibt schon Gründe, warum die wichtigen Arbeiten, also zB die des Schwerpunkts, in Präsenz geschrieben und auch nicht zurückgegeben werden. Weil es eben die einzigen Prüfungen mit Relevanz sind.
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Sektnase »

Wieso sollte sich die StA melden?

Edit: 267 var 2
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Julia »

Gerade noch rechtzeitig, sonst wärst du zur Teilnahme an meinen Lehrveranstaltungen verdonnert worden ;)
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Infinit-E »

Ich verstehe die Frage des TE nicht so recht. Es dürfte doch dem Bearbeiter der Klausur obliegen, einen Bewertungsfehler darzutun und nachzuweisen, weswegen ich nicht recht verstehe, warum (und wogegen) die Lehrstühle sich "absichern" sollen.
Natürlich kann es immer mal wieder sein, dass jemand nachträglich drei Seiten einfügt und damit remonstriert. Allerdings kann man das zum einen gerade bei einem Gutachten nur schwer glaubhaft machen (einfach drei Seiten hintendran heften a la "was ich noch sagen wollte" dürfte eher nicht klappen), zum anderen steht aber jedenfalls der Ertrag, womöglich das eine oder andere "schwarze Schaf" zu erwischen, in keiner Relation zum Aufwand.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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Re: Klausuren archiviert

Beitrag von Nico »

Julia hat geschrieben: Sonntag 28. März 2021, 21:53 Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit ist gering. Nicht zuletzt, weil auch jeder Studierende weiß, dass sich u.a. auch die StA meldet, wenn es aufliegt. Und einfach so ändern ist ja auch leichter gesagt als getan.
Und selbst wenn: Die Noten im Studium haben schlicht keine Relevanz für das Endzeugnis. Fliegen sie halt durchs Examen. Es gibt schon Gründe, warum die wichtigen Arbeiten, also zB die des Schwerpunkts, in Präsenz geschrieben und auch nicht zurückgegeben werden. Weil es eben die einzigen Prüfungen mit Relevanz sind.
Da gebe ich dir voll recht, ich kenne es auch nur so und nicht anderes ;)
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