Hallo ich lerne gerade für meine bevorstehenden StrafR Klausuren und habe eine Frage zur fahrlässigen a.l.i.c.!
Wenn in einer Klausur eine fahrlässige a.l.i.c. vorliegt, ist es dann notwenig das Ausnahmemodell, Ausdehnungsmodell, etc. zu erwähnen oder können die Theorien im Gutachten weggelassen werden und reicht dann ein kurzer Satz zum (nicht vorhandenen) Doppelvorsatz und zur Entbehrlichkeit der fahrlässigen alic? Ich finde leider weder in meinen Lehrbüchern, noch in meinen Fallbüchern eine Antwort darauf und würde mich daher freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Fahrlässige a.l.i.c.
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Re: Fahrlässige a.l.i.c.
Auf Theorien kommt es nur an, sofern die grundsätzliche Voraussetzungen der vorsätzlichen alic auch vorliegen. Wie du schon richtig erkannt hast, kann eine vorsätzliche alic ohne Doppelvorsatz nicht vorliegen. Ich würde das sehr kurz abfrühstücken und dann zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit kommen. Im Rengier AT wird das mWn kurz angesprochen.