Der Bundesrat hat gestern das neue Sexualstrafrecht gebilligt, welches eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz des sexualisierten Nacktbildes einer 13-jährigen (Kinderpornografie) vorsieht. Wäre es in Anbetracht dieser drakonischen Strafe nicht sinnvoll, wenn man um parthenophile Personen zu entlasten minder schwere Darstellungen des §184c (Jugendpornografie) legalisieren würde? Wenn man zertifizierte Seiten anbieten würde, in denen Mädchen zwischen 14 und 17 beispielsweise nackt posieren, ohne das es zum Geschlechtsverkehr kommt, würden diese Personen nicht Gefahr laufen auf illegalen Seiten an Mädchen unterhalb dieses Alters zu geraten und somit auf's Verderben zuzusteuern.
Wie seht ihr das?
Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
Ist die Frage ernst gemeint?
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
Auch ansonsten würde die Abschaffung jeglicher Strafgesetze auf einen Schlag die Kriminalitätsrate auf 0 senken.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
Geht es dir um echte Fotos von echten Jugendlichen? Das ist hoffentlich nicht ernst gemeint.Svaloss hat geschrieben: ↑Samstag 8. Mai 2021, 16:04 Der Bundesrat hat gestern das neue Sexualstrafrecht gebilligt, welches eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz des sexualisierten Nacktbildes einer 13-jährigen (Kinderpornografie) vorsieht. Wäre es in Anbetracht dieser drakonischen Strafe nicht sinnvoll, wenn man um parthenophile Personen zu entlasten minder schwere Darstellungen des §184c (Jugendpornografie) legalisieren würde? Wenn man zertifizierte Seiten anbieten würde, in denen Mädchen zwischen 14 und 17 beispielsweise nackt posieren, ohne das es zum Geschlechtsverkehr kommt, würden diese Personen nicht Gefahr laufen auf illegalen Seiten an Mädchen unterhalb dieses Alters zu geraten und somit auf's Verderben zuzusteuern.
Wie seht ihr das?
Was m.E. aber sinnvoll (wenngleich im gesellschaftlichen Klima natürlich nicht ernsthaft mit Aussicht auf Erfolg anstrengbar) wäre, wäre die Abgabe entsprechender Sexpuppen, sofern Psychologen der Auffassung sind (was ich nicht beurteilen kann), dies könnte zum Triebabbau bei Pädophilen und damit dazu beitragen, dass diese kein Täter werden.
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
Auch wenn der Ausgangspost wohl Trolling sein dürfte steht das Grundproblem nach den letzten Strafschärfungen durchaus weiterhin im Raum: Durch das endgültige Wegbrechen einer "Hellschwarzen Zone" der Strafbarkeit könnten gewisse Gruppen die bisher noch zurückhaltend passiv konsumiert haben - zur Größe dieser Gruppe fehlen mir jegliche Zahlen - entweder vollends abtauchen (inkl. Flucht vor Therapie etc., da das Risiko immer weiter steigt) oder die mE nicht zu unterschätzende "ist ja sowieso egal"-Schwelle überschreiten.
Wenn bereits das niedrigschwelligste Delikt ein Verbrechen ist und es nicht die geringste legale Alternative gibt besteht das enorme Risiko, dass dann eben direkt aufs Ganze gegangen und entweder direkt das heftigste Material konsumiert wird, das echte und heftigste Taten zeigt oder sogar der Schritt hin zu eigenen Missbrauchstat gegangen wird. An dieser Stelle werden Erkenntnisse aus anderen Bereichen (z.B. BtM-Kriminalität) scheinbar völlig ignoriert, da man durch "Hängt ihn höher!!!" eben billig Stimmen fangen kann.
Wenn bereits das niedrigschwelligste Delikt ein Verbrechen ist und es nicht die geringste legale Alternative gibt besteht das enorme Risiko, dass dann eben direkt aufs Ganze gegangen und entweder direkt das heftigste Material konsumiert wird, das echte und heftigste Taten zeigt oder sogar der Schritt hin zu eigenen Missbrauchstat gegangen wird. An dieser Stelle werden Erkenntnisse aus anderen Bereichen (z.B. BtM-Kriminalität) scheinbar völlig ignoriert, da man durch "Hängt ihn höher!!!" eben billig Stimmen fangen kann.
- Ara
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
Wir können ja wetten abschließen, welche Staatsanwaltschaft als erstes die Verfassungsbeschwerde gegen die Norm einlegen wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?
StA Takka Tukkaland
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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