Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Svaloss
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 8. Mai 2021, 16:02
Ausbildungslevel: Anderes

Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Svaloss »

Der Bundesrat hat gestern das neue Sexualstrafrecht gebilligt, welches eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz des sexualisierten Nacktbildes einer 13-jährigen (Kinderpornografie) vorsieht. Wäre es in Anbetracht dieser drakonischen Strafe nicht sinnvoll, wenn man um parthenophile Personen zu entlasten minder schwere Darstellungen des §184c (Jugendpornografie) legalisieren würde? Wenn man zertifizierte Seiten anbieten würde, in denen Mädchen zwischen 14 und 17 beispielsweise nackt posieren, ohne das es zum Geschlechtsverkehr kommt, würden diese Personen nicht Gefahr laufen auf illegalen Seiten an Mädchen unterhalb dieses Alters zu geraten und somit auf's Verderben zuzusteuern.

Wie seht ihr das?
Dike
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 10:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Dike »

::roll: Ist die Frage ernst gemeint?
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Sektnase »

Auch ansonsten würde die Abschaffung jeglicher Strafgesetze auf einen Schlag die Kriminalitätsrate auf 0 senken.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von OJ1988 »

Svaloss hat geschrieben: Samstag 8. Mai 2021, 16:04 Der Bundesrat hat gestern das neue Sexualstrafrecht gebilligt, welches eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz des sexualisierten Nacktbildes einer 13-jährigen (Kinderpornografie) vorsieht. Wäre es in Anbetracht dieser drakonischen Strafe nicht sinnvoll, wenn man um parthenophile Personen zu entlasten minder schwere Darstellungen des §184c (Jugendpornografie) legalisieren würde? Wenn man zertifizierte Seiten anbieten würde, in denen Mädchen zwischen 14 und 17 beispielsweise nackt posieren, ohne das es zum Geschlechtsverkehr kommt, würden diese Personen nicht Gefahr laufen auf illegalen Seiten an Mädchen unterhalb dieses Alters zu geraten und somit auf's Verderben zuzusteuern.

Wie seht ihr das?
Geht es dir um echte Fotos von echten Jugendlichen? Das ist hoffentlich nicht ernst gemeint.

Was m.E. aber sinnvoll (wenngleich im gesellschaftlichen Klima natürlich nicht ernsthaft mit Aussicht auf Erfolg anstrengbar) wäre, wäre die Abgabe entsprechender Sexpuppen, sofern Psychologen der Auffassung sind (was ich nicht beurteilen kann), dies könnte zum Triebabbau bei Pädophilen und damit dazu beitragen, dass diese kein Täter werden.
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Theopa »

Auch wenn der Ausgangspost wohl Trolling sein dürfte steht das Grundproblem nach den letzten Strafschärfungen durchaus weiterhin im Raum: Durch das endgültige Wegbrechen einer "Hellschwarzen Zone" der Strafbarkeit könnten gewisse Gruppen die bisher noch zurückhaltend passiv konsumiert haben - zur Größe dieser Gruppe fehlen mir jegliche Zahlen - entweder vollends abtauchen (inkl. Flucht vor Therapie etc., da das Risiko immer weiter steigt) oder die mE nicht zu unterschätzende "ist ja sowieso egal"-Schwelle überschreiten.

Wenn bereits das niedrigschwelligste Delikt ein Verbrechen ist und es nicht die geringste legale Alternative gibt besteht das enorme Risiko, dass dann eben direkt aufs Ganze gegangen und entweder direkt das heftigste Material konsumiert wird, das echte und heftigste Taten zeigt oder sogar der Schritt hin zu eigenen Missbrauchstat gegangen wird. An dieser Stelle werden Erkenntnisse aus anderen Bereichen (z.B. BtM-Kriminalität) scheinbar völlig ignoriert, da man durch "Hängt ihn höher!!!" eben billig Stimmen fangen kann.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Ara »

Wir können ja wetten abschließen, welche Staatsanwaltschaft als erstes die Verfassungsbeschwerde gegen die Norm einlegen wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von Strich »

StA Takka Tukkaland
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Freitag 14. Mai 2021, 16:11 Wir können ja wetten abschließen, welche Staatsanwaltschaft als erstes die Verfassungsbeschwerde gegen die Norm einlegen wird.
Sowas macht doch nur die Senatsverwaltung in Berlin, oder?
Antworten