Innengesellschaft bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Subbuteo
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 14. September 2018, 20:03

Innengesellschaft bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Beitrag von Subbuteo »

Wenn A und B in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben und gemeinsam einen Mietvertrag mit V unterzeichnen, soll nach LG Berlin ZMR 2002, 751; AG Kiel NJW-RR 2001, 154 und etwa Wellenhofer FamR § 27 Rn. 16 eine Innengesellschaft nach den §§ 735 ff. entstehen. Zweck sei dabei " das Zusammenleben in der gemeinsam gemieteten Wohnung"

Im Themenkomplex Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird hingegen immer darauf verwiesen, dass eine solche Innengesellschaft stillschweigend nur entsteht, wennein über die Ermöglichung des gemeinschaftlichen Lebens hinausgehender Zweck verfolgt wird, etwa die Schaffung eines gemeinsamen Vermögenswertes (Immobilie, o.ä.).

Diese Unterscheidung leuchtet mir nicht ein, denn der gemeinsame Mietvertrag ist doch gerade die Grundlage des gemeinsamen Lebens.
Antworten