Seit gegrüßt liebe Jura Genossen,
ich würde gerne mal eure Einschätzung zu einem Abschnitt in einem "Standard" Arbeitsvertrag hören.
Folgender Passus:
Im Falle einer Erkrankung von mehr als zwei Wochen wird der Arbeitnehmer sich auf Kosten des Arbeitgebers von einem durch den Arbeitgeber zu bestimmenden Arzt untersuchen lassen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.
Meiner Einschätzung nach, ist der Passus unwirksam. Was sagt ihr dazu?
VG
Sebster
Arbeitsrecht
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Re: Arbeitsrecht
Und zu dieser Einschätzung kommst du, weil...?
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Re: Arbeitsrecht
Wonach beurteilst du denn einen "Standard"-Arbeitsvertrag? Und was wollte der Ersteller der Klausur/Hausarbeit Dir mit "Standard" sagen?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann