Hallo
Frage: Ist eine selbstvollziehende Norm bereits die Ermächtigungsgrundlage für einen VA welcher (redundanterweise) erlassen wird.
Beispiel: Eine Norm besagt, dass es verboten ist in einem Park zu campen. Ich habe aber vor dort nächste Woche mein Zelt aufzuschlagen. Die zuständige Behörde bekommt davon Wind. In einem Schreiben untersagt sie mir persönlich noch einmal ausdrücklich das geplante Kampieren an besagtem Tag (und weist nicht lediglich darauf hin, dass es mir wegen der Norm verboten ist).
Das müsste ja ein VA sein (?). Ist die Rechtsgrundlage für so einen VA dann die selbstvollziehende Norm, obwohl sie nicht ausdrücklich dazu berechtigt, Verbote zu erlassen? Oder muss die Behörde das Verbot auf eine andere EGL stützen, die sie dazu ermächtigt und ist die selbstvollziehende Norm lediglich die Begründung für den VA erlass?
Ist eine selbstvollziehende Norm bereits ein EGL für einen VA
Moderator: Verwaltung
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Re: Ist eine selbstvollziehende Norm bereits ein EGL für einen VA
Sollte das nicht einfach eine ordnungsrechtliche Verfügung sein, die auf Grundlage der ordnungsrechtlichen Generalklausel deines jeweiligen Bundeslandes ergeht?
Wenn das Campen schon in einer Rechtsnorm verboten ist dann begründet ein dem Verbot zuwiderlaufendes (drohendes) Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Wenn das Campen schon in einer Rechtsnorm verboten ist dann begründet ein dem Verbot zuwiderlaufendes (drohendes) Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
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Re: Ist eine selbstvollziehende Norm bereits ein EGL für einen VA
Vielen Dank für Deine Antwort, das leuchtet mir ein.
Dasselbe gilt dann doch auch, wenn die Norm besagt: Camping ist generell unzulässig. Ausnahmen können in besonderen Fällen genehmigt werden.
Jetzt lehnt die Behörde aber nicht einen Genehmigungsantrag ab (weil ich keinen gestellt habe und auch ersichtlich kein besonderer Fall vorliegt) sondern untersagt mir das Campen schlicht mit Hinweis auf den ersten Satz der Norm.
Das müsste ja das gleiche sein wie im ersten Beispiel.
Dasselbe gilt dann doch auch, wenn die Norm besagt: Camping ist generell unzulässig. Ausnahmen können in besonderen Fällen genehmigt werden.
Jetzt lehnt die Behörde aber nicht einen Genehmigungsantrag ab (weil ich keinen gestellt habe und auch ersichtlich kein besonderer Fall vorliegt) sondern untersagt mir das Campen schlicht mit Hinweis auf den ersten Satz der Norm.
Das müsste ja das gleiche sein wie im ersten Beispiel.
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Re: Ist eine selbstvollziehende Norm bereits ein EGL für einen VA
Ja, ich denke das sollte daran nichts ändern.