unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gast078
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 22
Registriert: Montag 16. Mai 2022, 18:33

unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Gast078 »

Hallo,

ich würde gerne wissen ob man als Staatsanwalt unmittelbaren Zwang ausüben darf. Der StA ist ja Herr des Ermittlungsverfahren und darf Ermittlungen ja auch völlig alleine führen. Ist er dazu auch zur Ausübung des unmittelbaren Zwangs berechtigt?

Darf zbs. ein Staatsanwalt ein Haftbefehl selbst vollstrecken?
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Strich »

Aus dem Bauch heraus: ja.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Tibor »

UZwG Bund bzw des Landes? Dort gibt es idR enumerative Auflistung.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von thh »

Gast078 hat geschrieben: Mittwoch 5. Juli 2023, 18:20ich würde gerne wissen ob man als Staatsanwalt unmittelbaren Zwang ausüben darf. Der StA ist ja Herr des Ermittlungsverfahren und darf Ermittlungen ja auch völlig alleine führen. Ist er dazu auch zur Ausübung des unmittelbaren Zwangs berechtigt?
Das kommt darauf an, wo man die Rechtsgrundlage zur Ausübung unmittelbaren Zwangs bei strafprozessualen Maßnahmen herleitet. Eine (Minder-)Meinung geht davon aus, dass die zwangsweise Durchsetzung strafprozessualer Maßnahmen quasi eine Annexkompetenz darstellt, also die Rechtsgrundlage für den unmittelbaren Zwang die jeweilige Befugnisnorm ist. Dann käme diese Befugnis auch dem Staatsanwalt zu. Die - soweit ich sehe - herrschende Meinung rekurriert hingegen auf die Regelungen zur Ausübung unmittelbaren Zwangs im (Polizei-)Recht des Bundes und der Länder. Das wird die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Staatsanwälte regelmäßig ausschließen.

Davon abgesehen ist auch dort, wo der Staatsanwalt die Ermittlungen selbst führt, die zwangsweise Durchsetzung regelmäßig untunlich. Für diese Zwecke (und für das Asservieren und Erfassen von Beweismitteln, die Anfertigung von Lichtbildern, die Aufnahme der Personalien usw. bspw. bei Durchsuchungen) nimmt man sich sinnvollerweise Polizeibeamte mit. Dafür sind sie ja da. :)
Seeker
Power User
Power User
Beiträge: 564
Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
Ausbildungslevel: Anderes

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Seeker »

Gast078
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 22
Registriert: Montag 16. Mai 2022, 18:33

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Gast078 »

Okay, also NRW als Beispiel.

Wenn man annimmt, dass sich der UZ nicht aus der StPO ableitet dann gilt in NRW doch:

§ 68 VwVG

13.
die mit Vollzugs-, Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen beauftragten Personen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, jedoch nicht die Gerichtsvollzieher und die Vollziehungsbeamten der Justiz,

14.
die Personen, die der Dienstgewalt von Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger der Aufsicht des Landes unterliegender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unterstehen, soweit sie kraft Gesetzes Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind oder soweit sie nach den §§ 1 und 2 der Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 30. April 1996 (GV. NRW. S. 180) in der jeweils geltenden Fassung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt sind und als solche handeln

Lustig, weil hier zwar nirgendwo Staatsanwalt selbst steht, aber Hilfsbeamter, laut Verordnung über Hilfsbeamten in NRW kann ein Staatsanwalt nicht Hilfsbeamter sein (ist da zumindest nicht gelistet)
Gast078
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 22
Registriert: Montag 16. Mai 2022, 18:33

Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?

Beitrag von Gast078 »

Und wenn man jetzt als Staatsanwalt einen Haftbefehl genehmigt bekommt und dann einfach selbst zum Beschuldigten fährt und den fesselt, ist das okay, aber unmittelbarer Zwang geht nur durch Dritte?

sehr dämlich
Antworten