Teilzahlung nach Mahnbescheid

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Ref_Joey
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Teilzahlung nach Mahnbescheid

Beitrag von Ref_Joey »

Ich habe einen Fall, mit dem ich einfach nicht weiterkomme. Vielleicht kennt ihr die Lösung?

Kläger hat Mahnbescheid über 50.000 Euro und Nebenforderungen beantragt. Beklagter widerspricht und zahlt danach die 50.000 Euro. Die Nebenforderungen begleicht er nicht.

Das Mahngericht gibt ab an das Landgericht (so hatte es der Kläger beantragt), aber ist das überhaupt noch zuständig? Ich meine ja, da es auf den Zeitpunkt des Mahnantrags ankommen müsste, aber ist das so richtig? Habe ich nirgendwo gefunden.
jona7317
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Re: Teilzahlung nach Mahnbescheid

Beitrag von jona7317 »

Sache gilt gem. § 696 III ZPO als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, Änderung der Umstände nach Rechtshängigkeit berühren gem. § 261 III Nr. 2 ZPO nicht mehr die Zuständigkeit des Gerichts.
Es müsste also weiterhin das LG zuständig sein, auch wenn es faktisch nur noch um die Nebenforderungen geht und deren Streitwert unter der Wertgrenze liegt.
Ref_Joey
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Re: Teilzahlung nach Mahnbescheid

Beitrag von Ref_Joey »

Vielen Dank, hatte ich nicht gefunden :-(
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