Hi,
mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
M und F haben beide eigene leibliche Kinder. Sie heiraten und erstellen ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen, die Kinder erben vom Letztversterbenden.
Es verstirbt F, danach M.
Die leiblichen Kinder von M fechten das Testament an und stellen einen Erbscheinsantrag, das nur sie als Erben von M einsetzen.
Durch die Erstellung dieses Erbscheins wäre das Testament ungültig, es würde die gesetzliche Erbfolge beim Tod von F gelten.
Das leibliche Kind von F fordert vor der Ausstellung des Erbscheins (also bei gültigem Testament) seinen Pflichtteil.
Hätte diese Forderung rechtlich Bestand (mit allen Konsequenzen, Reduzierung des Erbanspruchs auf 50%, kein negativer Nachlasswert, etc), wenn danach das NG den Erbschein ausstellt (und damit das Testament für ungültig erklärt)?
Dann wäre das Kind ja faktisch nicht mehr enterbt.
Pflichtteilsanspruch bei "zurückgenommener" Enterbung
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Re: Pflichtteilsanspruch bei "zurückgenommener" Enterbung
Volksmund sagt: guterrat ist teuer. Hier bedeutet das, dass es keine Rechtsberatung gibt, sondern ein Anwalt aufgesucht werden sollte, wenn man das wünscht.
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