Hallo liebes Jurawelt-Forum,
ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: Vernachlässigtes Studium - Bitte um Einschätzung)
Vorneweg: Ich habe die Suchfunktion des Forums bereits genutzt
Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:
1. Stimmt das?
2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?
3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?
4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?
Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).
Wenn ich dann in diesem Forum lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.
Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.
Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.
Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.
Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen
PS: Sry für den langen Text
Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
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Re: Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Huhu,
bitte das Video (idealerweise komplette Playlist) anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=bpyXzna ... zQ9rfXFIl3
Viel Erfolg fürs weitere Studium!
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Re: Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Ich schaue mir, die Playlist an.Seb hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. August 2023, 08:33 Huhu,
bitte das Video (idealerweise komplette Playlist) anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=bpyXzna ... zQ9rfXFIl3
Viel Erfolg fürs weitere Studium!
Danke für den Hinweis, diese kannte ich noch nicht
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Re: Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
M.E. fällt unter "Systemverständnis" auch vernetztes Denken hinsichtlich Fallkonstellationen und relevanten Vorschriften. Beispiele:
Wenn jemand eine fremde Sache veräußert, sind je nach Fallfrage z.B. (gedanklich) zu prüfen: Arglistanfechtung, c.i.c., Unmöglichket inkl. 311a I BGB (wenngleich oft nicht einschlägig), Rechtsmängelrecht (inkl. ggf. Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, wenn Arglist), Fristentbehrlichkeit bei Sekundärrechten wegen Unzumutbarkeit (wenn Arglist), GoA (namentlich 687 bzw. 684 S. 2), 932 ff. BGB, 989 BGB, 816 I 1 (Alt. 2) BGB, 816 I BGB, 823 II BGB iVm 263/242 StGB, 826 BGB.
Ferner würde ich unter Systemverständnis auch die geschriebenen und ungeschriebenen Sperrwirkungen (i.w.S.) zwischen Anspruchsgrundlagen fassen. Bsp: Gewährleistungsrecht sperrt grds. Eigenschaftsirrtumsanfechtung; Berechtigte GoA kann Rechtsgrund iSd 812 BGB darstellen und so Bereicherungsanspruch ausschließen; 989 BGB sperrt - in seinem Anwendungsbereich - 985 BGB iVm 280 ff. BGB (str.).
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Danke für die Antwort, hilft mir weiterBrainiac hat geschrieben: ↑Donnerstag 17. August 2023, 07:15M.E. fällt unter "Systemverständnis" auch vernetztes Denken hinsichtlich Fallkonstellationen und relevanten Vorschriften. Beispiele:
Wenn jemand eine fremde Sache veräußert, sind je nach Fallfrage z.B. (gedanklich) zu prüfen: Arglistanfechtung, c.i.c., Unmöglichket inkl. 311a I BGB (wenngleich oft nicht einschlägig), Rechtsmängelrecht (inkl. ggf. Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, wenn Arglist), Fristentbehrlichkeit bei Sekundärrechten wegen Unzumutbarkeit (wenn Arglist), GoA (namentlich 687 bzw. 684 S. 2), 932 ff. BGB, 989 BGB, 816 I 1 (Alt. 2) BGB, 816 I BGB, 823 II BGB iVm 263/242 StGB, 826 BGB.
Ferner würde ich unter Systemverständnis auch die geschriebenen und ungeschriebenen Sperrwirkungen (i.w.S.) zwischen Anspruchsgrundlagen fassen. Bsp: Gewährleistungsrecht sperrt grds. Eigenschaftsirrtumsanfechtung; Berechtigte GoA kann Rechtsgrund iSd 812 BGB darstellen und so Bereicherungsanspruch ausschließen; 989 BGB sperrt - in seinem Anwendungsbereich - 985 BGB iVm 280 ff. BGB (str.).