Hallo,
Ich habe ein "kleine Frage".
Wenn in einem Schuldschein kein konkretes Datum für die Rückzahlung, sondern lediglich "... und jeder Zeit herausverlangen kann." steht, ist eine Verjährung nicht ausgeschlossen ?!
Aus meiner Sicht stellt "jeder Zeit" keinen Ausschluss der Verjährung dar - oder sehe ich das falsch??
Vielen Dank für die Hilfe vorab.
Verständnisfrage - Verjährungsfrist bei Schuldschein
Moderator: Verwaltung
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