Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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dimvriot
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Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Beitrag von dimvriot »

Hallo :) gibt es eine Möglichkeit, dass jemand das Eigentum an einer Sache erlangt, wenn diese Person zuvor des Diebstahls zurecht angeklagt wurde, aber daraufhin aufgrund von mangelnden Beweisen freigesprochen wurde? Die Sache befindet sich nach dem Freispruch immer noch im Besitz des Diebes. Vielen Dank im Voraus! [-o<
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scndbesthand
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Re: Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Beitrag von scndbesthand »

Klar - mit einem Anwalt geht das.
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Julia
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Re: Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Beitrag von Julia »

Geschlossen.
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