Liebe Jurawelt!
Eine Frage als Laie und Bürger an die Fachwelt: Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Zeigen von Flagge (der LGBQ+-Flagge) vor den Gebäuden der Bürgerämter (Einwohner-Meldeämter) sowie den öffentlichen (Stadt-)Bibliotheken erlaubt?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage (beziehungsweise so etwas wie eine Duldung oder einen Akzeptanzparagrafen, ein Gewährenlassen, à la Ermessens- oder Gestaltungsspielraum)? Gibt es explizit oder implizit dafür bzw. dagegen Regelungen? Wenn ja, welche?
Danke für das Interesse an meiner Frage!
Auf welcher Rechtsgrundl LGBQ-Fahnen vor Bürgeramt bzw. Stadtbibliotheken?
Moderator: Verwaltung
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