Auf welcher Rechtsgrundl LGBQ-Fahnen vor Bürgeramt bzw. Stadtbibliotheken?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
oddream
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Montag 2. Oktober 2023, 19:36
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Auf welcher Rechtsgrundl LGBQ-Fahnen vor Bürgeramt bzw. Stadtbibliotheken?

Beitrag von oddream »

Liebe Jurawelt!
Eine Frage als Laie und Bürger an die Fachwelt: Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Zeigen von Flagge (der LGBQ+-Flagge) vor den Gebäuden der Bürgerämter (Einwohner-Meldeämter) sowie den öffentlichen (Stadt-)Bibliotheken erlaubt?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage (beziehungsweise so etwas wie eine Duldung oder einen Akzeptanzparagrafen, ein Gewährenlassen, à la Ermessens- oder Gestaltungsspielraum)? Gibt es explizit oder implizit dafür bzw. dagegen Regelungen? Wenn ja, welche?
Danke für das Interesse an meiner Frage!
Antworten