WOGG Lastenzuschuss bei Schenkung einer Immobilie

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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temporator
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WOGG Lastenzuschuss bei Schenkung einer Immobilie

Beitrag von temporator »

Hallo in die Runde.

eine Mutter verschenkt ihre 3-Raum-Wohnung an ihre Tochter, wobei ein verbrieftes lebenslanges Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen wird, in dem festgelegt ist, dass sie weiterhin für die Lasten und Instanthaltung aufkommt. Die Mutter erhält vor der Schenkung laut WOGG §3 Abs. 2 bereits Lastenzuschuss als Eigentümerin vor der Schenkung. Laut WOGG §3 Abs.2 erhielte sich auch als Nicht-Eigentümerin Lastenzuschuss, wenn sie ein Wohnungsrecht hat.

Nun die Frage: Verstieße der Weiterbezug von Lastenzuschuss dem Grundsatz von "Treu und Glauben" lt. §242 BGB gegenüber den Sozialträgern, da die Mutter ihr Hab und Gut verschenkt hat statt zu verkaufen, und dann Lastenzuschuss beantragt?

Außerdem: Lt. WOGG §27 ist Mitteilung zu machen, wenn sich das Einkommen verändert, die Anzahl der Bewohner verändert oder sich die Lasten verändern. Nichts davon wäre hier der Fall. Wäre sie überhaupt verpflichtet, die Schenkung dem Wohngeldamt anzuzeigen, wenn die Lasten gleich blieben und sich auch sonst an den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der Bewohner nichts ändern würde?

Meine Einschätzung: Weder §242 BGB noch sonst eine Rechtsnorm verhindern, dass die Mutter auch weiterhin rechtmäßig Anspruch auf Lastenzuschuss hat. Ebenso müsste die Mutter den Eigentümerwechsel nicht bei laufendem Bezug der Wohngeldstelle mitteilen.

Hab ich was übersehen?
Danke
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