Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

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Moderator: Verwaltung

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Melanie-Kneip
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Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

Beitrag von Melanie-Kneip »

Hallo,

Man muss ja in der Anwaltsstation und Verwaltungsstation gewisse Pflichtaufgaben machen und man bekommt darüber wohl am Ende ein Zeugnis.
Muss ich diese einzelnen Pflichtaufgaben bei meiner Stammdienststelle einreichen oder nur das Zeugnis?
Tyberius
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Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

Beitrag von Tyberius »

Weder noch. So kenne ich es jedenfalls aus dem Ref in NRW. Der Ausbilder erstellt am Ende der Station ein Zeugnis anhand eines Musters der Stammdienststelle. In dem Zeugnis werden die Einzelarbeiten nach Art, Inhalt und Benotung aufgelistet. Der Ausbilder übermittelt das Zeugnis der Stammdienststelle, die dann ein Exemplar zur Personalakte nimmt und eins an den Referendar schickt.

Das mag in anderen Bundesländern eventuell aber anders laufen.
Melanie-Kneip
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Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

Beitrag von Melanie-Kneip »

Ach die Einzelarbeiten und deren Note wird weder von mir noch vom Anwalt zur Stammdienststelle geschickt?
Die Stammdienststelle hat nur das Gesamtzeugnis?
Tyberius
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Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

Beitrag von Tyberius »

Ja, so kenne ich es. In dem Stationszeugnis sind die Einzelarbeiten aber mit der jeweiligen Benotung aufgelistet.
Mia
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Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation

Beitrag von Mia »

Die Aufgaben als solche werden nicht eingereicht. Die Herausgabe solcher (erstmal ja nicht anonymisierter) Daten wäre auch nicht unproblematisch.
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