Frage Nr.1:
Würde folgende Klausel der AGB-Kontrolle standhalten, falls der Vermieter der Verwender wäre?:
§ 4 Selbstzuzahlende Kosten
Entstehende Kosten für Zentralheizung, Strom, Kabelanschluss und Müll trägt der Mieter. Er ist für den Abschluss eines Vertrages mit den entsprechenden Unternehmen selbst verantwortlich.
Denn bei "Zentralheizung" wäre eigentlich nicht eindeutig, ob damit nur Gas, Gas + Wartung oder Gas + Wartung + Reparaturen gemeint wäre, wäre insoweit § 307 Abs. 1 BGB einschlägig?
Frage Nr.2:
Was wäre, wenn der Vertrag vom Mieter beziehungsweise einem befreundeten Rechtsanwalt erstellt worden wäre und die Klausel zudem nachweislich mehrfach verwendet worden wäre und sich die AGB-Kontrolle deshalb gegen den Mieter richten würde?
Könnte der Vermieter dann mit Verweis auf § 305c Abs. 2 BGB auch die Kosten für die Reparatur der Heizung geltend machen?
Könnte es für die zivilrechtliche Beurteilung eine Rolle spielen, wenn die Klausel ursprünglich vom Mieter (beziehungsweise dem befreundeten Anwalt) mit der Absicht erstellt worden wäre, später mit falschen Zeugen die Behauptung aufzustellen, dass der Vermieter der Verwender des Vertrages wäre und wegen Unwirksamkeit der Klausel die Zahlungen für Gas nach § 812 BGB für die letzten drei Jahre zurückverlangen würde, oder wäre das nur strafrechtlich relevant?
Würde folgendes der AGB-Kontrolle standhalten?
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Re: Würde folgendes der AGB-Kontrolle standhalten?
Frage 3:
Das ist doch nicht etwa ein Versuch, kostenlos Rechtsrat zu erschnorren?
Das ist doch nicht etwa ein Versuch, kostenlos Rechtsrat zu erschnorren?
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Re: Würde folgendes der AGB-Kontrolle standhalten?
Nein, jedenfalls nicht von jemandem der Dreck am Stecken hätte, sondern, selbstverständlich im rein hypothetischen Fall, dass der Sachverhalt real wäre, von der Gegenseitescndbesthand hat geschrieben: ↑Dienstag 14. November 2023, 23:11 Frage 3:
Das ist doch nicht etwa ein Versuch, kostenlos Rechtsrat zu erschnorren?
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Re: Würde folgendes der AGB-Kontrolle standhalten?
Du meinst, für die helle Seite der Macht machen wir hier eine Ausnahme?
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Re: Würde folgendes der AGB-Kontrolle standhalten?
Geschlossen.