WissMit Stelle in Kanzlei: nur ein Wochenarbeitstag realistisch möglich?

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DrStrangelove
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WissMit Stelle in Kanzlei: nur ein Wochenarbeitstag realistisch möglich?

Beitrag von DrStrangelove »

Hallo zusammen,

ich studiere in den letzten Semestern Jura (9. Semester) und suche momentan nach einer Stelle als studentische/Wissenschaftliche Hilfskraft in einer Kanzlei, um neben dem Studium noch etwas Praxiserfahrung zu sammeln.

Aufgrund der Verpflichtungen in der Uni könnte ich mir allerdings maximal einen Arbeitstag pro Woche vorstellen, wenn die Zeiteinteilung flexibel ist vielleicht 1,5 Wochenarbeitstage. Ist es einigermaßen realistisch, dass eine Kanzlei einen für nur einen Arbeitstag pro Woche einstellt? Oder werden mindestens 2 Wochenarbeitstage erwartet? Und wie flexibel ist die Zeiteinteilung typischerweise? Wird erwartet, dass man immer ins Büro kommt oder ist auch Home Office möglich?

Und wie findet man eine Kanzlei-Wissmitstelle als Student? Bewirbt man sich einfach initiativ oder wird man Realität nur akzeptiert, wenn wirklich eine Stelle ausgeschrieben war? Oder werden vielmehr nur ehemalige Praktikanten auf solche Stellen angesprochen?

Wird man bei einem Wochenarbeitstag auch juristisch eingesetzt, oder nur für organisatorische Aufgaben etc.?

Ich komme von der Uni Mannheim und habe daher mein zivilrechtliches Staatsexamen und den Schwerpunkt schon angeschnitten, mit einer sehr guten Note. Haltet ihr es für realistisch, dass eine Kanzlei dann schon den Stundenlohn für WissMits mit ersten Examen zahlen würde?

Besten Dank für alle Antworten und Tipps!

Viele Grüße
jona7317
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Re: WissMit Stelle in Kanzlei: nur ein Wochenarbeitstag realistisch möglich?

Beitrag von jona7317 »

Vielleicht hat sich das so lang nach dem Post eh schon erledigt, aber es ist eigentlich sogar sehr typisch, WissMits nur für einen oder einige Wochenarbeitstage anzustellen. In den kleineren und mittelgroßen Kanzleien ist es auch so, dass sie zum selben Gehalt gar keine 5 Wochenarbeitstage wollen würden.

Die Frage mit dem Gehalt ist sinnlos, denn das Gehalt hängt einfach viel eher davon ab wo du hingehst. Was in einer Kanzlei ein SHK-Gehalt ist wird anderswo ein WissMit-Gehalt erheblich übersteigen. Wenn du mit "WissMit-Gehalt" die 15€ meinst die man der Universität kriegt dann wirst du sehr schnell besser bezahlte SHK-Stellen finde.
Als WissMit stellen Kanzleien typsicherweise erst mit abgeschlossenem Staatsteil an, aber mit guten Vornoten wirst du vermutlich ohne große Schwierigkeiten eine üppig bezahlte SHK-Stelle finden können.
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