Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage, bei der ich im Moment einfach nicht weiterkomme.
Gibt es im Rahmen eines Zivilprozesses Daten, die nur für das Gericht sowie die Parteien einsehbar sein sollten, jedoch nicht von Prozesszuschauern. Gibt es hierzu eventuell gesetzliche Regelungen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Daten, die für Gerichtszuschauer nicht einsehbar sind
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Re: Daten, die für Gerichtszuschauer nicht einsehbar sind
Was ist mit Daten gemeint?
Davon abgesehen lässt sich in viele Richtungen denken, etwa an PKH/VKH (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder an den Ausschluss der Öffentlichkeit nach §§ 171b, 172 GVG,
Davon abgesehen lässt sich in viele Richtungen denken, etwa an PKH/VKH (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder an den Ausschluss der Öffentlichkeit nach §§ 171b, 172 GVG,