Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen: Ist es richtig, dass sich ein Gewinnabführungsvertrag und die Ausgabe von Vorzugsaktien quasi ausschließen? Sprich: Wenn ein Unternehmen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages seinen Gewinn abführen muss, darf es dann trotzdem noch Vorzugsaktien an neue Aktionäre ausgeben (weil es neuen Aktionäre keine Stimmrechte geben möchte)?
So wie ich das verstanden habe, geht das grundsätzlich nicht, da ja eben der Gewinn abgeführt werden muss. Ist das richtig? Wenn ja, kann man dies irgendwie umgehen, z.B. in dem man den Gewinnabführungsvertrag dergestalt regelt, dass das abhängige Unternehmen trotzdem noch Vorzugsaktien ausgeben darf?
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
LG
Gewinnabführungsvertrag vs. Vorzugsaktie
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