Dringend: Rechtsgrundlage zur Erstattungsfähigkeit eigener Zeitaufwendungen in Kostenfetsetzung gesucht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Dringend: Rechtsgrundlage zur Erstattungsfähigkeit eigener Zeitaufwendungen in Kostenfetsetzung gesucht

Beitrag von NoJurist »

Hallo zusammen!

Wie mein Pseudonym schon sagt, bin ich kein Jurist sondern Laie. Als solcher brauche ich dringend eure Hilfe:

Jemand wollte mehrere tausend Euro Schadensersatz von mir ergaunern. Treffender als ergaunern/ betrügerisch einfordern kann man das auch nicht sagen.


Dazu versuchte diese Person, schließlich ein Gericht ( in gemeinsamer Sache mit " befreundeten" Zeugen und fälschlich herangezogen ärztlichen Gutachten) davon zu überzeugen, dass ich ihm eine schwere Beinverletzung beigebracht hatte.

Das Schlimme dabei für mich war:

1. Diese Beinverletzung gab es wirklich. Die Person wurde daran sogar operiert.

2. Es gab ein letztlich polizeilich festgehaltenes Zusammentreffen meinerseits mit der Person, das als solches entsprechend nicht zu widerlegen war. Eben das wurde gemeinsam mit der tatsächlich irgendwann ( aber eben nicht durch mich) erlangten Verletzung versucht, auszunutzen, um an viel Geld von mir zu bekommen.

3. Ich hatte zunächst einen Anwalt zu meiner Verteidigung beauftragt, der aber leider nicht den der Tragweite entsprechenden Einsatz zeigte. Denn hätte ich den Prozess verloren, so hätte ich nicht nur zunächst zu Unrecht etliche tausend Euro Schmerzensgeld zahlen müssen. Nein, diese Person hätte ( das wurde angedeutet) später versucht, Langzeitschäden weiter geltend zu machen. Und auch, was später tatsächlich ansatzweise geschah, hätte die Krankenkasse dieser Person wohl zigtausende Euros an Behandlungskosten der Person für eine Verletzung, mit der ich eben nichts zu tun hatte, verlangt.

Um all' das abzuwenden, hatte ich mich über fast 2 Jahre schließlich ohne Anwalt und auch ohne einen Privstdetektiv zu engagieren, etliche Stunden aufwenden müssen, das, was da eben wissentlich fälschlich ( aber augenscheinlich plausibel) gegen mich vorgetragen wurde, zu entkräften. Ich nahm beispielsweise Kontakt mit diversen Ärzten auf. Ich machte aus Guten Gründen Fotos der Örtlichkeit, an der ich der Person die Verletzung beigebracht haben sollte. Ich recherchierte im Internet über solcherlei Verletzungen und wie es dazu kommen kann etc. Ich fertigte etliche Schriftstücke an etc.

So habe ich zur Vorbereitung auf die Verhandlung, die schließlich, etwa 1 1/2 Jahre nachdem zum 1. Mal zu Unrecht Geld von mir gefordert wurde, immerhin etwa 4 Stunden dauerte, sicherlich über 100 Stunden meiner Lebenszeit opfern müssen.

Nicht zuletzt habe ich das Verfahren dank dieses persönlichen Einsatzes gewonnen. Dabei war mein eigener Einsatz wohl auch in dem Fall aus verschiedensten Gründen alternativlos.

Die mich völlig zu Unrecht und eben ja meines Wissens auch ganz kriminell erfolglos verklagt habende Person hat entsprechend die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

In meinem Antrag auf Kostenfestsetzung habe ich nur einen geringen Teil meiner tatsächlich aufgewandten Stunden in Ansatz gebracht. Aus einem anderen mir bekannten Fall den Stundensatz von 17 Euro je Stunde dafür herangezogen. Zusammen mit Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld für 2 Tage bei Gericht und dem letztlich reduzierten Rechnungsbetrag für meinen Anwalt, von dem ich mich ja auf halber Strecke getrennt hatte, kam ich so auf etwa 1500 Euro mir entstandenen Kosten. Meine tatsächlichen Aufwendungen, wenn man all' die Zeit, die es mich kostete, diese falschen Darstellungen gegen mich letztlich zum Glück erfolgreich zu entkräften, wären damit sicher nicht abgegolten. Aber ich meine, diese Person ( die sich strafrechtlich für ihre Falschdarstellungen wohl nie verantworten muss - hatte ich versucht) solle nun wenigstens mit einigen ( möglichst vielen) Euros zur Zahlung verpflichtet werden.

Dazu möchte ich, dass das Gericht meine in Ansatz gebrachten Kosten in Form auch von wohlwollend (gemessen an den tatsächlichen zeitlichen Aufwendungen) eher noch gering angesetzten Stunden als erstattungsfähig anerkennt.

Dass das so nicht der Regelfall ist, weiß ich wohl. Der Normalfall ist halt, dass man im Wesentlichen die Kosten des eigenen Anwaltes und die dann auch nur nach RVG ( meine so heißt das) ersetzt bekommt. Nein, der Regelfall, dass man geradezu genötigt wird, so viel Lebenszeit und Energie einsetzen zu müssen, um noch viel Schlimmeres gegen solch kriminelle Energie zu verhindern, ist das sicher nicht.

Und weil das nicht der Regelfall ist, überlege ich, gegen den bis jetzt viel zu gering festgesetzten Kostenfestsetzungsbeschluss nötigenfalls evtl. zu klagen. Derzeit habe ich aber noch ein paar Tage Zeit, Beschwerde dagegen einzulegen bzw. den anzufechten. Und nicht zuletzt, weil es nach meiner Kenntnis auch irgendwo schon Fälle gab, wo Zeitaufwendungen für die eigene Rechtsverfolgung bei der Kostenfestsetzung als erstattungsfähig sehr wohl auch berücksichtigt wurden, suche ich nach Rechtsgrundlage(n) dafür.

Als Nichtjurist habe ich dazu aber bis jetzt nichts Passendes an Rechtsgrundlage gefunden.

Deshalb meine Frage an euch:

Habt ihr/ hat von euch jemand eine Idee für eine evtl. hernzuziehende Rechtsgrundlage, um diese Person ( bestenfalls über die Kostenfestsetzung) wenigstens teilweise erfolgreich zur Zahlung zu verpflichten?

LG
Julia
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Re: Dringend: Rechtsgrundlage zur Erstattungsfähigkeit eigener Zeitaufwendungen in Kostenfetsetzung gesucht

Beitrag von Julia »

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