Guten Morgen,
Wenn ich auf einem Briefkopf als freier Mitarbeiter ausgewiesen bin und einen Gerichtstermin wahrnehme, brauche ich doch keine Terminsvollmacht dem Gericht vorlegen?
Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter
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Re: Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter
Muss man doch nie vorlegen, solange sich niemand beschwert.
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Re: Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter
Falls noch aktuell: ich verstehe die Frage nicht bzw. stehe vermutlich auf dem Schlauch: Es gibt eine schriftliche Vollmacht des Mandanten für die Kanzlei. Wenn Du auf dieser schriftlichen Vollmacht - auch als freier Mitarbeiter - genannt bist, bist Du bevollmächtigt und brauchst keine gesonderte Terminsvollmacht. Wenn Du dort nicht stehst, brauchst eine Untervollmacht, auch wenn in der Praxis nur selten nachgefragt wird.