Hallo,
macht es Sinn, sich für die Zeit zwischen schriftlichen Examen und mündlicher Prüfung für nur etwa drei Monate als WissMit bei Kanzleien zu bewerben (5 Tage pro Woche)?
Oder wollen Kanzleien WissMits nur für längere Zeiträume und für weniger als 5 Tage pro Woche?
Und kann man sich bereits vor Erhalt der schriftlichen Examensergebnisse überhaupt schon als WissMit bewerben? (das Examen im Zivilrecht habe ich durch Abschichtung schon, nur auf die Ergebnisse im StrafR/ÖffR würde ich dann während der WissMit-Stelle noch warten).
Ich freue mich über alle Meinungen!
Bewerbung als WissMit für nur drei Monate?
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Re: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate?
Ich würde sagen, dass dürfte von Kanzlei zu Kanzlei anders sein.
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Re: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate?
Ist meiner Erfahrung nach durchaus üblich, ich habe es bei mehreren Kommiliton*innen/Studierenden gesehen und auch bei meiner eigenen WissMit-Zeit bei Linklaters häufiger erlebt. Einfach bewerben!
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Re: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate?
Das würde ich auch sagen.