Hallo, folgende Situation
B, C und D wollen sich an A zusammen rächen. Sie machen dabei den gemeinsamen Plan aus nach welchem der C den A schlagen soll. B und D sollen nicht zuschlagen, wären aber vor Ort und an der Planung beteiligt. Kurz vor Beginn entscheidet der B sich aus Angst doch zu gehen. C schlägt den A, dazu schlägt der D entgegen des Plans der Gruppe den A.
1. Ist das Mittäterschaft oder Teilnahme? M.M. nach ist es nach H.L Beihilfe, da sie keine Tatherrschaft haben und eig nur psychische Hilfe leisten. Nach BGH Urteilen aber könnte man auch von Täterschaft ausgehen, da Täterwille und mehr vorhandne ist
2. Passend zur Lösung des 1, wie behandelt man das Verhalten den B?
Danke im Voraus
Mittäterschaft Teilnahme
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Re: Mittäterschaft Teilnahme
Das schreit nach Hausarbeit. Wenn nicht, sage einfach woher du den Fall hast (Fallbuch etc).