Liebe Jurawelt-Community,
ich habe inzwischen die Ergebnisse aus meinem Freiversuch im 1. Examen erhalten und würde mich gerne noch verbessern. Dafür möchte ich meine Klausuren einsehen. So wie ich es verstanden habe, gibt es hierfür 2 Möglichkeiten. Entweder man fordert diese an (Irgendwie durch die DSGVO möglich) oder geht in ein Gericht, nachdem man diese angefordert hat und schaut diese an.
Ich frage mich nun, ob es pur-vorteilhaft ist, die Ergebnisse sich zusenden zu lassen. Bekomme ich einfach ein zusammengefasstes Votum oder alle Klausuren in eingescannter Form mit Randbemerkungen? Da ich aus den Bewertungen lernen will etc. würde ich gerne auch in Zukunft meine alten Klausuren einsehen können. Mir würde es also entgegenkommen, wenn ich einfach die Klausuren insgesamt als Kopie erhalten würde. Wenn ich 6 Klausuren auf einmal beim Gericht anschauen müsste, glaube ich nicht dass ich alle gut nachvollziehen könnte.
Danke für alle Antworten.~
Wie am besten die Examensergebnisse anfordern?
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Re: Wie am besten die Examensergebnisse anfordern?
Versuch doch erstmal einfache Email unter Hinweis auf DSGVO an das LJPA und guck, was kommt.
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Re: Wie am besten die Examensergebnisse anfordern?
Die Ausgestaltung der Einsichtnahme wird sich wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden. In NRW kann man sich die Klausuren inkl. Voten jedenfalls als Scan per E-Mail zuschicken lassen. Das kann man mit einem Formular beantragen, dass es auf der Website der Prüfungsämter zum Download gibt. Kostet für alle Examensklausuren zusammen dann 15 € (2,50 € pro Klausur) und dauert ca. 1 - 2 Wochen.
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Re: Wie am besten die Examensergebnisse anfordern?
Meine Erfahrung war da anders bzw. noch besser. Habe das letztes Jahr in NRW gemacht und musste kein Formular ausfüllen und auch keine Gebühr zahlen. Vielleicht hat sich das geändert aber ich hab auf eine einfache Mail-Anfrage ans JPA Köln kostenlos Kopien aller Klausuren und Korrektorengutachten per Post zugesendet bekommen.