Es geht um den folgenden Fall:
Ein Zeitungsartikel (der Autor ist Deutscher und der Artikel stand 2001 in einer deutschen Tageszeitung) wurde ohne Zustimmung oder Genehmigung auf einer schweizer website veröffentlicht.
Mein Problem ist zunächst: welches Recht (CH oder D?) gilt in diesem Fall?
inwieweit spielen internationale Abkommen/Verträge eine Rolle (TRIPS, RBÜ)?
Bei dem Artikel handelt es sich um einen Reisebericht, so dass § 49 UrhG nicht entgegenstehen würde. An der Qualifizierung als Werk i.S.d. § 2
Woraus könnten sich denn Ansprüche ergeben?
Wie verhält es sich mit einer Abmahnung in die Schweiz?
Ich bin für jeden kleinen Hinweis dankbar!
[WirtschR] ungenehmigte Veröffentlichung Zeitungsartikel auf website
Moderator: Verwaltung