Stilblüten u.ä.
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Auch immer wieder schön: Juristen, die glauben sich in der Medizin auszukennen:
(Vorbemerkung: Als Brillenhämatom bezeichnet man ein Hämatom, das sich auf beide Augen erstreckt zwei Veilchen sozusagen, kommt häufig vor, wenn bei einem Schädelbasisbruch Blut in die Augenhöhlen eintritt oder man sich einfach nur dämlich zwei Veilchen holt.)
Dies stand nun im ärztlichen Attest einer Unfallfahrerin, deren Versicherung nicht zahlen wollte, mit der Begründung, dass die Dame wohl ohne Brille gefahren sei, was sie wegen ihrer extremen Kurzsichtigkeit nicht dürfe.
Antwort des Anwalts: Das meine Mandantin ein Brillenhämatom davon getragen hat, zeigt ja wohl eindeutig, dass sie zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes die Brille trug. Dass die Brille später zusammengeklappt auf dem Amaturenbrett des PKW gefunden wurde, kann dadurch erklärt werden, dass die Brille beim starken Aufprall nach vorne geschleudert wurde und dadurch zusammenklappte...
Mich persönlich würde mal interessieren, was der arme Anwalt gemacht hätte, wenn im Arztbericht was von einem Monokelhämatom (nur ein blaues Auge) gestanden hätten
Auch herrlich, neulich ein Schriftsatz:
"Mein Mandant trug von dem Unfall eine HWS davon." Soll er sich freuen, der gute Mann, was hat der nur vorher gemacht, als er noch keine Halswirbelsäule hatte?
Ansonsten empfehle ich für juristischen Unsinn nur immer wieder: besucht meine Homepage!
(Vorbemerkung: Als Brillenhämatom bezeichnet man ein Hämatom, das sich auf beide Augen erstreckt zwei Veilchen sozusagen, kommt häufig vor, wenn bei einem Schädelbasisbruch Blut in die Augenhöhlen eintritt oder man sich einfach nur dämlich zwei Veilchen holt.)
Dies stand nun im ärztlichen Attest einer Unfallfahrerin, deren Versicherung nicht zahlen wollte, mit der Begründung, dass die Dame wohl ohne Brille gefahren sei, was sie wegen ihrer extremen Kurzsichtigkeit nicht dürfe.
Antwort des Anwalts: Das meine Mandantin ein Brillenhämatom davon getragen hat, zeigt ja wohl eindeutig, dass sie zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes die Brille trug. Dass die Brille später zusammengeklappt auf dem Amaturenbrett des PKW gefunden wurde, kann dadurch erklärt werden, dass die Brille beim starken Aufprall nach vorne geschleudert wurde und dadurch zusammenklappte...
Mich persönlich würde mal interessieren, was der arme Anwalt gemacht hätte, wenn im Arztbericht was von einem Monokelhämatom (nur ein blaues Auge) gestanden hätten
Auch herrlich, neulich ein Schriftsatz:
"Mein Mandant trug von dem Unfall eine HWS davon." Soll er sich freuen, der gute Mann, was hat der nur vorher gemacht, als er noch keine Halswirbelsäule hatte?
Ansonsten empfehle ich für juristischen Unsinn nur immer wieder: besucht meine Homepage!
Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.
- Olli
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Dazu (zum Thema Anwalt) fällt mir nur folgendes ein:
Frage des Anwalts an den Arzt der die Obduktion der (mutmaßlichen) Leiche vorgenommen hatte: Können Sie überhaupt mit Sicherheit sagen, dass der Mensch, den Sie obduziert haben, wirklich tot war?
Arzt: Jawohl, das kann ich. Alle Anzeichen sprachen dafür. Kein Puls, keine Reaktion, keine Atmung...
Anwalt: Sie sind also sicher?
Arzt: Jawohl.
Anwalt: Könnte es nicht sein, dass der Mensch trotz alledem noch am Leben war, als Sie die Obduktion vornahmen?
Arzt: Nun ja, unter anderem stand sein Gehirn zu diesem Zeitpunkt in einem Glas auf dem Tisch neben mir...
Anwalt: Könnte es nicht sein, dass der Mensch trotzdem noch am Leben war?
Arzt: Wenn ich es mir recht überlege... Ja, es könnte sein, dass er noch lebt und heute als Anwalt arbeitet...!
Aber wohl schon ein alter Hut...
Frage des Anwalts an den Arzt der die Obduktion der (mutmaßlichen) Leiche vorgenommen hatte: Können Sie überhaupt mit Sicherheit sagen, dass der Mensch, den Sie obduziert haben, wirklich tot war?
Arzt: Jawohl, das kann ich. Alle Anzeichen sprachen dafür. Kein Puls, keine Reaktion, keine Atmung...
Anwalt: Sie sind also sicher?
Arzt: Jawohl.
Anwalt: Könnte es nicht sein, dass der Mensch trotz alledem noch am Leben war, als Sie die Obduktion vornahmen?
Arzt: Nun ja, unter anderem stand sein Gehirn zu diesem Zeitpunkt in einem Glas auf dem Tisch neben mir...
Anwalt: Könnte es nicht sein, dass der Mensch trotzdem noch am Leben war?
Arzt: Wenn ich es mir recht überlege... Ja, es könnte sein, dass er noch lebt und heute als Anwalt arbeitet...!
Aber wohl schon ein alter Hut...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Student: "Ein Mensch ist doch gar nicht tauglicher Täter eines Unternehmensdelikts!"
Ach ja, und der Strafrechtsprof in einer anderen Vorlesung:
"Das woran Sie jetzt wieder denken ist KEIN wichtiges Glied im Sinne des § 226 StGB"
Ach ja, und der Strafrechtsprof in einer anderen Vorlesung:
"Das woran Sie jetzt wieder denken ist KEIN wichtiges Glied im Sinne des § 226 StGB"
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
- JS
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Nicht?ProstG! hat geschrieben: "Das woran Sie jetzt wieder denken ist KEIN wichtiges Glied im Sinne des § 226 StGB"
Doch wohl nur dann nicht, wenn man eine Gelenkverbindung mit dem Körper fordert. Es ist aber strittig, ob diese vorliegen muss.
Böser Prof.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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- JS
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Nein, das ist bei "Gliedmaßen" der Fall.ProstG! hat geschrieben:Ein Glied erfordert doch immer einen Knochen so weit ich weiß... - hast du da einen?!
"Glied" kann man sprachlich aber auch als Teil eines Ganzen verstehen.
Der Wortlaut verbietet es also nicht, mehr unter Glied zu verstehen, als die Gliedmaßen. Und es ist auch tatsächlich strittig, was denn darunter genau zu verstehen ist. Sogar innere Organe werden teilweise als Glieder gesehen.
Und nein, ich hab da keinen Knochen.
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Ich war heute als Zuschauer in ner Verhandlung am LG Bielefeld. Als es um die Vorstrafen des Angeklagten ging war folgende Sache dabei: Der Angeklagte hat mit einem Stein in die Scheibe von einem Bus die Buchstaben "BED" geritzt. Daraufhin fragte ihn der Vorsitzende, was das denn bedeuten soll. Er meinte nur: "Ja, schlecht eben, auf englisch."
Außer dem Richter und mir musste auch eine komplette anwesende Schulklasse lachen .
Außer dem Richter und mir musste auch eine komplette anwesende Schulklasse lachen .
Auch nicht schlecht:
Richter fragt Angeklagten warum er denn mit 160 km/h durch die Innenstadt gefahren sei, als die Polizei ihn verfolgte.
Antwort des Angeklagten:"Ich musste mit meiner Freundin zu ner Wohnungsbesichtigung und weil ich vorher noch bei Mc Donald's gegessen hab war ich spät dran und musste bisschen Gas geben."
Richter fragt Angeklagten warum er denn mit 160 km/h durch die Innenstadt gefahren sei, als die Polizei ihn verfolgte.
Antwort des Angeklagten:"Ich musste mit meiner Freundin zu ner Wohnungsbesichtigung und weil ich vorher noch bei Mc Donald's gegessen hab war ich spät dran und musste bisschen Gas geben."
- BuggerT
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Oh, da hab ich auch was. Zur Vorgeschichte: Angeklagt war ein Vermögensdelikt, der Angeklagte hatte den entstandenen Schaden noch nicht zurückbezahlt.
Verteidigerin: "Könnte man hier nicht vielleicht nach § 153a II StPO einstellen?"
StA: "Nein, kommt nicht in Frage!"
Angeklagter: "Was heißt "einstellen"? Halbe / Halbe?"
Ich bin fast vom Stuhl gekippt vor Lachen .
grtz
BuggerT
Verteidigerin: "Könnte man hier nicht vielleicht nach § 153a II StPO einstellen?"
StA: "Nein, kommt nicht in Frage!"
Angeklagter: "Was heißt "einstellen"? Halbe / Halbe?"
Ich bin fast vom Stuhl gekippt vor Lachen .
grtz
BuggerT
- dergrinch
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ein kollege löste im wartenden gerichtssaal mal allgemeine heiterkeit aus, als er leicht atemlos ein guten morgen hervorstieß und dann hinzufügte: "ich bitte, meine entschuldigung zu verspäten!"
weniger amüsiert waren zunächst die beteiligten, als in einer jugendstrafsache der referendar als vertreter der sta das delikt "schwarzfahren" hartnäckig als "fahren ohne fahrerlaubnis" bezeichnete...
weniger amüsiert waren zunächst die beteiligten, als in einer jugendstrafsache der referendar als vertreter der sta das delikt "schwarzfahren" hartnäckig als "fahren ohne fahrerlaubnis" bezeichnete...
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- Ausbildungslevel: RA
Ein Dialog zwischen meiner Richterin und mir, nachdem wir eine Güteverhandlung mit 2 Brüdern gegen deren Schwester hatten, die...naja, nicht so toll, verlief:
Ich, schon völlig desillusioniert: "Man sollte eigentlich keine Verträge schließen, am besten kein Auto und keine Nachbarn haben, nicht heiraten und schon gar nicht zur Miete leben. Ich such mir jetzt ne einsame Insel."
Richterin: "Ja, ja, und nach 3 Jahren kommt ein Schiffbrüchiger vorbei und Sie wollen irgendwann Nutzungsentschädigung..."
Ich musste zugeben, dass sie wohl Recht hatte.
Ich, schon völlig desillusioniert: "Man sollte eigentlich keine Verträge schließen, am besten kein Auto und keine Nachbarn haben, nicht heiraten und schon gar nicht zur Miete leben. Ich such mir jetzt ne einsame Insel."
Richterin: "Ja, ja, und nach 3 Jahren kommt ein Schiffbrüchiger vorbei und Sie wollen irgendwann Nutzungsentschädigung..."
Ich musste zugeben, dass sie wohl Recht hatte.