mal eine interessante ebay auktion
Moderator: Verwaltung
mal eine interessante ebay auktion
dazu fällt mir nichts mehr ein:
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004979498952&rubrik=220&artikelid=1124699528239 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Das ist nicht der aktuelle Stand, der dort vermittelt wird. Aktueller Stand der Ermittlungen ist folgender:
Also vor voreiligen Schlüssen sollte man hier wohl erst einmal abwarten.Neuen Erkenntnissen zufolge habe sich ein Unbekannter unter dem Namen der Frau bei Ebay angemeldet und deren Tochter für 10.000 Euro inseriert, teilte ein Polizeisprecher am späten Samstagabend mit. Die Familie habe über die Medien im Urlaub von dem Inserat erfahren. Daraufhin meldete die Frau sich bei der Polizei in Hannover. Sie sagte den Beamten, dass bereits vor einiger Zeit eine ältere Tochter der Familie von einem Unbekannten bei dem Internet-Anbieter Ebay inseriert worden sei. Die Familie kommt am Sonntag zurück nach Hannover. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Ein Internet-Nutzer in Krefeld hatte die Baby-Annonce bemerkt und die Behörden verständigt. Darauf hin nahm die Polizei Ermittlungen gegen die 35-Jährige auf. (Spiegel)
- Bart Wux
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In jedem Fall hat der Kerl von ebay keine Ahnung...wenn er mit so 50 als Startpreis angefangen hätte, hätte er sicher mehr bekommen können als 10.000...ist ja immerhin Neuware...
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Robert Underdunk Terwilliger
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mich würd eher interessieren wonach sich der Täter strafbar gemacht haben könnte?
beim Betrug stellt sich ja die Frage, ob der mit illegalen Geschäften überhaupt möglich ist
beim Kinderhandel erfordert §236 I ja, dass der Täter Erziehungsberechtigter des Kindes ist (-)
würde eher auf § 236 II Nr. 2 tippen, bin mir da aber auch nicht so sicher
oder ist die Lösung viel einfacher, sorry, aber steh da momentan irgendwie echt auf dem Schlauch
beim Betrug stellt sich ja die Frage, ob der mit illegalen Geschäften überhaupt möglich ist
beim Kinderhandel erfordert §236 I ja, dass der Täter Erziehungsberechtigter des Kindes ist (-)
würde eher auf § 236 II Nr. 2 tippen, bin mir da aber auch nicht so sicher
oder ist die Lösung viel einfacher, sorry, aber steh da momentan irgendwie echt auf dem Schlauch
War auch nicht als Vorwurf gemeint. Dachte nur, ich bring's mal auf den aktuellen Stand, bevor jemand über die Mutter lästert. Das konnte man ja nicht ahnen, dass die Geschichte wohl so eine Wende nimmt.huckster1980 hat geschrieben:habe ja gar keine schlüsse gezogen die neugikeiten dazu habe ich leider zu spät im radio gehört.
- JS
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Find ich schon, dass man das hätte ahnen müssen. Von mir erwarte ich das jedenfalls. Aber kann halt nicht immer alles so sein wie es sein soll.Jurastudentin hat geschrieben:War auch nicht als Vorwurf gemeint. Dachte nur, ich bring's mal auf den aktuellen Stand, bevor jemand über die Mutter lästert. Das konnte man ja nicht ahnen, dass die Geschichte wohl so eine Wende nimmt.huckster1980 hat geschrieben:habe ja gar keine schlüsse gezogen die neugikeiten dazu habe ich leider zu spät im radio gehört.
Aber zeigt wieder mal, dass man mit Vorurteilen umsichtig umgehen muss.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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Sowas ahnt man, wenn man komplett oder weitgehend gesund ist.Jurastudentin hat geschrieben:Um sowas zu ahnen, muss man sich vielleicht mit einem kranken Geist ungesund gut auskennen.Find ich schon, dass man das hätte ahnen müssen.
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