Wer wird der nächste Kanzler?
Moderator: Verwaltung
- dergrinch
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Nun, habe ich doch noch etwas vergessen.
Mal angenommen wir betrachteten das Ganze, für mich nicht bestehende, Dilemma aus der Sicht Schröders.
Demnach stellt er die stärkste Partei. Unbestritten.
Auch unbestritten ist, das immer die Mehrheit das Recht hat Ihren Vorschlag durchzusetzen.
Nähme man nun, entgegegen den Gepflogenheiten, an, es gäbe einen Zusammenschluß der SPD, der CDU und der CSU, also nicht der SPD-Fraktion und der Fraktion der CDU/CSU, so sehe ich immer noch nicht, dass Herr Schröder in dieser Runde die Mehrheit der Stimmen auf seine Person vereinigen kann, da sich CDU und CSU über den Kandidaten einig sind.
Wie ihr bereits mehrfach ausgeführt habt, gibt es keine Regelung, welche die Gestellung des Bundeskanzlers an die stärkste Partei oder Fraktion bindet. Daher gilt auch hier ein Mehrheitsbeschluß, der leider nur ein Ergbnis haben kann.
Mit liberalen Grüßen Tobias
Mal angenommen wir betrachteten das Ganze, für mich nicht bestehende, Dilemma aus der Sicht Schröders.
Demnach stellt er die stärkste Partei. Unbestritten.
Auch unbestritten ist, das immer die Mehrheit das Recht hat Ihren Vorschlag durchzusetzen.
Nähme man nun, entgegegen den Gepflogenheiten, an, es gäbe einen Zusammenschluß der SPD, der CDU und der CSU, also nicht der SPD-Fraktion und der Fraktion der CDU/CSU, so sehe ich immer noch nicht, dass Herr Schröder in dieser Runde die Mehrheit der Stimmen auf seine Person vereinigen kann, da sich CDU und CSU über den Kandidaten einig sind.
Wie ihr bereits mehrfach ausgeführt habt, gibt es keine Regelung, welche die Gestellung des Bundeskanzlers an die stärkste Partei oder Fraktion bindet. Daher gilt auch hier ein Mehrheitsbeschluß, der leider nur ein Ergbnis haben kann.
Mit liberalen Grüßen Tobias
- JS
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- dionysos
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"Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vomdergrinch hat geschrieben:Hallo?dionysos hat geschrieben: Wahrscheinlich schon. Das wäre aber unabhängig davon, ob CDU/CSU eine Fraktion oder halt zwei Fraktionen sind.
§10 I S.1
Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder
solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer
Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen."
Und wo ist jetzt das Problem? CDU: 27,8% (179 Sitze), CSU: 7,4% (46 Sitze). Beide mehr als 5 von Hundert.
Ich hab mich drauf bezogen, dass nach § 2 S. 4 GOBT im Zweifel der amtierende BT-Präsident den Ausschlag gibt. Und dass der Thierse nicht für einen CDU-Mann stimmen dürfte, braucht wohl keiner weiteren Erläuterung, oder?
Die Anzahl der Stimmen insgesamt bleibt aber trotzdem gleich. Und die CSU wird, selbst, wenn sie offiziell nicht mehr eine Fraktion mit der CDU bilden darf, nicht deshalb mit der SPD zusammenarbeiten.
Sorry, ich raff's nicht. Kann mir jemand das ganze mal erklären??
- dergrinch
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- dergrinch
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Zu letzterem: Stimmt, mein Fehler.dergrinch hat geschrieben:Ich verstehe jetzt nicht, was genau Dir nicht klar ist.
Kannst Du es bitte nochmal darlegen.
Der amtierende BTPräsi entscheidet auch nichts im Zweifel, sondern er darf losen bei Stimmgleichheit der Bundestagspräsidentenkandidaten.
Ich hab (ein paar Seiten früher) die Frage gestellt, was sich denn ändern soll, wenn die SPD die GOBT ändert, sodass CDU/CSU keine gemeinsame Fraktion mehr bilden können (Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 10,00.html, i.Ü. auch Titelstory der Süddeutschen vor ein paar Tagen). Die Süddeutsche hat geschrieben, dass die SPD dann den BT-Präsidenten stellen dürfte. So wie ich das sehe (und ich hab von dem Gebiet *überhaupt* keine Ahnung), wird der aber nach § 2 vom BT selbst gewählt. Da müsste es dann doch ziemlich egal sein, ob CDU/CSU jetzt eine oder zwei Fraktionen sind.
Daher meine Frage: Woraus ergibt sich - insbesondere in Bezug darauf, dass CDU/CSU möglicherweise keine gemeinsame Fraktion bilden dürfen - , dass die SPD dann den BT-Präsidenten stellt?
- JS
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Nur aus der Tradition. Aber auf die könnte man dann wohl nicht mehr zählen.dionysos hat geschrieben:Daher meine Frage: Woraus ergibt sich - insbesondere in Bezug darauf, dass CDU/CSU möglicherweise keine gemeinsame Fraktion bilden dürfen - , dass die SPD dann den BT-Präsidenten stellt?
Egal. Unionsfraktionsaufspaltung kommt eh nicht.
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- dergrinch
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Ah, ich hatte den Post einige Seiten zuvor nicht mitbekommen.dionysos hat geschrieben: Daher meine Frage: Woraus ergibt sich - insbesondere in Bezug darauf, dass CDU/CSU möglicherweise keine gemeinsame Fraktion bilden dürfen - , dass die SPD dann den BT-Präsidenten stellt?
Meiner Meinung nach nicht wirklich aus Tradition.
Nimmt man den §2 wörtlich, so ist der gewählt, der die meisten Stimmen hat.
Nach Möglichkeit mit absoluter Mehrheit. In allen bisherigen BT-Konstellationen, hatte somit logischerweise jene Fraktion den BTPräsi zu stellen, die in der die Regierung bildende Koalition die größere Fraktion stellt.
Hieran wird sich wahrscheinlich auch nichts ändern. Sollte es zu einer gelb-schwarz-grünen Koalition kommen, so steht natürlich der CDU, im demokratischen Verständnis, die Gestellung des BTPräsidenten zu.
Allerdings ist dies bei der Bildung einer Koalition nicht anders, auch hier hat naturgegebenermaßen die größere Fraktion auch das, sagen wir mal, originäre Gestellungs-'recht'. Da man jedoch sicherlich zu gegenseitigen Zugeständnissen bereit ist, so könnte man bei den Koalitionsgesprächen vereinbaren, die kleinere Fraktion habe das Recht den BTPräsidenten zu stellen.
Ob die GOBT geändert wird und man kein gemeinsame Fraktion von CDU und CSU zuläßt, ändert daran in der Tat gar nichts. Denn dann träte wieder der oben von mir beschrieben Fall ein. Nicht diejenige Fraktion in der Koalition, welche die größte ist, entscheidet über den relevanten Sachverhalt, sondern jene, welche die relative Mehrheit innerhalb dieser Koalition hat. Da sich CDU und CSU einig sind, ist es völlig egal, da? die SPD die größere Fraktion hat.
Im übrigen halte ich eine Änderung der GOBT für nicht wahrscheinlich, völlig belanglos in diesem Zusammenhang und darüber hinaus auch noch für verfassungsrechtlich bedenklich.
Sicherlich ist es nur eine Ordnung, allerdings denke man mal darüber nach, jeder ändere soetwas, wenn es gerade zu Pass stünde. Ich denke auch, das die Bildung von Fraktionen in diesem Verständnis der GOBT bereits so stark geprägtes und verfestigtes, sowie praktiziertes Recht ist, dass eine Änderung in dessen Grundzügen auch gar nicht zu denken ist.
Weiterhin bleibt mir schleierhaft, und hier würde ich gerne Eure juristsische Phantasie hören, wie eine solche Änderung zu stande kommen sollte.
Wenn der alte BT die Ordnung ändert, dann ist das schön und gut, allerdings nicht binden für den Neuen.
Die Neue müßte dann die so eben verabschiedete auch nochmal durchwinken. Hier fehlt es an einer Mehrheit von Rotgrün.
Zwar ist es nicht dasselbe, eine GO zu beschließen, wie den Kanzler zu wählen und man könnte der Linken durchaus hier aus politischer Sicht ein
Zustimmen zu einer Änderung, zum Zwecke der Verhinderung einer gemeinsamen Fraktion von CDU und CSU, zutrauen, allerdings wäre dies nicht weit genug gedacht.
Die Linke ist zwar unrealistisch, populistisch und nicht regierungsfähig, aber blöde ist sie nicht.
Würde Sie einem solchen Zusammenschluß von CDU und CDU durch Änderung der GOBT zustimmen, schnitte sie sich womöglich ins eigene Fleisch.
Ihre derzeitige Partei ist noch nicht fest verwoben, so dass ein Auseinanderbrechen nicht so unwahrscheinlich ist. Kämes es so, hätte man sich selber bei der nächsten BT-Wahl einige Möglichkeiten verbaut. Denn an der Frage nach den bestehenden Rechten im BT, wird auch die SPD nichts ändert. Somit stehen die meisten Rechte nur Gruppierungen mit Fraktionsstärke zu.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben
MIt liberalen GRüßen
dergrinch
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Zunächst ist Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Es sei denn es kommt zum dritten Wahlgang.dergrinch hat geschrieben:Ah, ich hatte den Post einige Seiten zuvor nicht mitbekommen.dionysos hat geschrieben: Daher meine Frage: Woraus ergibt sich - insbesondere in Bezug darauf, dass CDU/CSU möglicherweise keine gemeinsame Fraktion bilden dürfen - , dass die SPD dann den BT-Präsidenten stellt?
Meiner Meinung nach nicht wirklich aus Tradition.
Nimmt man den §2 wörtlich, so ist der gewählt, der die meisten Stimmen hat.
Nach Möglichkeit mit absoluter Mehrheit.
Wenn jede Fraktion ihren eigenen Kandidaten wählt und auch im dritten Wahlgang niemand anderes, sich also enthält, wird der Kandidat der größten Fraktion Bundestagspräsident.
Es gibt aber keine Verpflichtung sich so zu verhalten.
Die jeweils größte Bundestagsfraktion stellte stets den Bundestagspräsidenten. Das war drei mal die SPD und zwölf mal die Union. Die 2005er Wahl natürlich nicht mitgerechnet.dergrinch hat geschrieben:In allen bisherigen BT-Konstellationen, hatte somit logischerweise jene Fraktion den BTPräsi zu stellen, die in der die Regierung bildende Koalition die größere Fraktion stellt.
Eigentlich erstaunlich, dass die sozialliberale Koalition zwischen 69 und 72 und nach 76 nicht den Bundestagspräsidenten für sich reklamiert hat.
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