Gegenthread zu "KUTTNER.?"
Moderator: Verwaltung
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Nicht das ich hier klugscheißen möchte, aber Der Fernseher ist eine Person und kein Gerät. Ansonsten kann ich dem hier gesagten nur zustimmen. Ich selbst bin zwar pathologischer Fernseher, dh glotze tägl zwischen 2-5 Std apathisch in die Röhre, allerdings zu rein wissenschaftlichen Zwecken...
Noch ne juristische Frage bzgl des Themas: Ist es möglich sich die GEZ vom Hals zu schaffen, indem man behauptet nur RTL, Sat1 und Pro7 zu gucken?
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- Olli
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@McStew:
nein, das geht nicht, weil man grds. in der Lage ist, diese Sender zu empfangen.
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In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- Kritschgau
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- Olli
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Aber noch ein Tipp: man muss der GEZ keine Auskunft geben; genauso wenig dürfen die in die Wohnung, haben Peilwagen oder kommen mit Durchsuchungsbefehl wieder...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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- Volki
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Hmm? Mich dünkte, du wärst hier amtlich bestellter Ö-Rechtsgott und Verfassungsguru, und dann solche Lücken beim Verständnis des dualen Rundfunksystems, also nee, also nee...Kritschgau hat geschrieben:Ich dachhte ich hätte mal von einem gelesen, der eine Befreiung bekommen hat, nachdem er nachgewiesen hatte, dass er den entsprechenden Frequenzbereich bei seinem Gerät technisch sperren ließ...
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- dergrinch
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Es handelt sich nicht nur um ein landläufiges Grücht, sondern ist richtig, kann aber durch mich Techniklaien nur mit Einschränkungen geklärt werden.
Eine GEZ - Befreiunmg haben zum Beispiel sämtliche Fernsehgeräte an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, soweit Sie nur zur Videovorführung genutzt werden. Dies wird durch den Ausbau des sogenannten 'Empfängerteils' auch praktisch abgesichert.
Es genügt daher die Vorlage einer Bescheinigung eines authorisierten Fachhändlers, daß dieses ausgebaut wurde.
Ob einem Techniker die sichere, und mit Sicherheit durch die GEZ geforderte, Beschränkung des Empfängers auf die Privatsender möglich ist, mag ich in Zweifel ziehen.
Soweit ich weiß, sind die Kanäle auf verschieden horizontalen und vertikalen Bändern verteilt, welche nicht dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zwischen privaten und öffentlichrechtlichen Sendern unterscheiden .
Vielmehr glaube ich, es hängt mit der späten Zulassung von nicht öffentlichenrechtlichen Sendern im Jahre 1984 zusammen. Einige dritte und vierte Programme befinden sich mittlerweile zwischen den Frequenzen der Privaten.
Eine GEZ - Befreiunmg haben zum Beispiel sämtliche Fernsehgeräte an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, soweit Sie nur zur Videovorführung genutzt werden. Dies wird durch den Ausbau des sogenannten 'Empfängerteils' auch praktisch abgesichert.
Es genügt daher die Vorlage einer Bescheinigung eines authorisierten Fachhändlers, daß dieses ausgebaut wurde.
Ob einem Techniker die sichere, und mit Sicherheit durch die GEZ geforderte, Beschränkung des Empfängers auf die Privatsender möglich ist, mag ich in Zweifel ziehen.
Soweit ich weiß, sind die Kanäle auf verschieden horizontalen und vertikalen Bändern verteilt, welche nicht dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zwischen privaten und öffentlichrechtlichen Sendern unterscheiden .
Vielmehr glaube ich, es hängt mit der späten Zulassung von nicht öffentlichenrechtlichen Sendern im Jahre 1984 zusammen. Einige dritte und vierte Programme befinden sich mittlerweile zwischen den Frequenzen der Privaten.
- Volki
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Nein, ist es nicht! Mag ja sein, dass der, der nur einen reinen Videomonitor besitzt, keine Gebühren zahlen muss, aber das mit der GEZ-Freien Privatsendereinschränkung ist nun wirklich gequirlter Mumpitz. Der Rundfunk ist als Ganzes zu sehen, öffentlich-rechtliche und private Sender bilden das vom BVerfG so genannte "Duale System", welches insgesamt zur freiheitlich-demokratischen Meinungsbildung beiträgt (...)dergrinch hat geschrieben:Es handelt sich nicht nur um ein landläufiges Grücht, sondern ist richtig (...)
[schleicht leise Verfassungsgerichtsentscheidungen rezitierend zum hinteren Bühnenrand, wo er eine Weile murmelnd verharrt, um sich sodann wieder dem Publikum zuzuwenden]
(...) und insgesamt durch die Gebühren finanziert wird. Von denen bekommen schließlich auch die Privaten (via gebührenfinanzierte Landesmedienanstalten) etwas ab, was endlich diese ganzen rätselhaften Sendungen wie den ganzen Einschaltqotenrssistenten DCTP Kram und Alexander Kluge erklärt. Also spart Euch die Schrauberei an der Glotze.
Im übrigen: Wenn Kritschgau und der Grinch recht hätten, warum hat dann die BLÖD-Zeitung noch keinen [brüll] "Volks-TV" [/brüll] auf den Markt gebracht, mit dem man nur RTL2 und Teleshopping gucken kann? Siehste.
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- JS
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"GEZ" zahlen muss man, wenn man ein Gerät zum Empfang bereit hält, welches öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann.
Wenn man einen Fernseher technisch so umrüstet, dass dies nicht mehr der Fall ist, entfällt die Gebührenpflicht.
Dass es technisch möglich ist, die Empfangsmöglichkeit auf die privaten Sender einzuschränken, glaube ich zwar nicht.
Wenn es aber möglich ist, dann führt das wie dargestellt zur Gebührenbefreiung.
Wenn man einen Fernseher technisch so umrüstet, dass dies nicht mehr der Fall ist, entfällt die Gebührenpflicht.
Dass es technisch möglich ist, die Empfangsmöglichkeit auf die privaten Sender einzuschränken, glaube ich zwar nicht.
Wenn es aber möglich ist, dann führt das wie dargestellt zur Gebührenbefreiung.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
- Volki
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Anderer Ansicht Volki und das BVerfG, vgl. nur jüngst NJW 2000, 649JS hat geschrieben:"GEZ" zahlen muss man, wenn man ein Gerät zum Empfang bereit hält, welches öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann.
Wenn man einen Fernseher technisch so umrüstet, dass dies nicht mehr der Fall ist, entfällt die Gebührenpflicht.
Dass es technisch möglich ist, die Empfangsmöglichkeit auf die privaten Sender einzuschränken, glaube ich zwar nicht.
Wenn es aber möglich ist, dann führt das wie dargestellt zur Gebührenbefreiung.
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- dergrinch
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- JS
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In dem Fall wurde aber vom Sender verlangt, die Empfangsmöglichkeit für die öffentlich-rechtlichen Sender zu unterbinden. Es wurde verlangt, nur die privaten Sender einzuspeisen. Darauf besteht kein Anspruch.Volki hat geschrieben:Anderer Ansicht Volki und das BVerfG, vgl. nur jüngst NJW 2000, 649JS hat geschrieben:"GEZ" zahlen muss man, wenn man ein Gerät zum Empfang bereit hält, welches öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann.
Wenn man einen Fernseher technisch so umrüstet, dass dies nicht mehr der Fall ist, entfällt die Gebührenpflicht.
Dass es technisch möglich ist, die Empfangsmöglichkeit auf die privaten Sender einzuschränken, glaube ich zwar nicht.
Wenn es aber möglich ist, dann führt das wie dargestellt zur Gebührenbefreiung.
Das bestätigt genau, was ich gesagt habe.Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 [91] = NJW 1994, 1942). Anlass, von diesen Grundsätzen abzuweichen, besteht nicht.
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- Volki
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Du willst alleine aus der Tatsache, dass von "Teilnehmerstatus" gesprochen wird, den Schluss ziehen, dass derjenige, der keine Öffentlichrechtlichen Sender empfangen kann, kein Teilnehmer ist, also nicht zahlen muss? Und wie soll sich das hiermit vertragen? (a.a.O.):JS hat geschrieben:Das bestätigt genau, was ich gesagt habe.Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 [91] = NJW 1994, 1942). Anlass, von diesen Grundsätzen abzuweichen, besteht nicht.
Soll ja bekanntlich heißen, dass es die Privaten nur gibt, weil es auch die Öffentlich-Rechtlichen gibt. Würden Leute (technisch) nur Private schauen (und müssten dann keine Gebühren zahlen) wäre aber aufgrund der fehlenden Einnahmen mit der Funktionsfähigkeit des öff.rechtl. Rundfunk gefährdet. Mithin, wie ich bereit sagte: Das System ist als ganzes zu sehen. Eine Teilung in GEZpflichtiges und gebührenfreies Fernsehen wäre, damit, auch wenn es technisch machbar wäre, in dem gegenwärtigen Dualen System nicht vorstellbar.Wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (vgl. BVerfGE 73, 118 [158f.] = NJW 1987, 239; st. Rspr.).
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