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Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2005, 14:03
von Alexander
An alle, die im Nebengebiete-Forum posten möchten,

wer hier posten möchte, muß sich zusätzlich zu den normalen Foren-Regeln an die besonderen Regeln dieses speziellen Forums halten!

1.) Um die Übersichtlichkeit sicherzustellen und den Moderatoren eine sinnvolle Moderation zu ermöglichen, sind die Postings mit einem besonderen Zusatz im Titel zu versehen: Am Anfang ist in eckige Klammern das Rechtsgebiet zu setzen, also für Arbeitsrecht z.B. [ArbR], für Wirtschaftsrecht z.B. [WirtschR] oder für Freiwillige Gerichtsbarkeit z.B. [FGG] usw.
Der Zusatz ist so kurz wie möglich zu halten, gleichzeitig aber muß eindeutig sein, um welches Gebiet es sich handelt.

Wer sich hieran nicht hält, macht den Moderatoren eine Moderation faktisch unmöglich, weswegen die Beiträge kommentarlos gelöscht werden. Hierfür bitten wir um Verständnis, zumal der kleine Zusatz völlig unproblematisch hinzugefügt werden kann.

Der Rest des Titels ist dann ebenfalls so kurz wie möglich und zugleich so aussagekräftig wie möglich zu gestalten. Nähere Ausführungen sind dann im Text-Teil des Postings zu machen.

Ende der besonderen Nebengebiete-Forum-Regeln.

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Samstag 9. Mai 2009, 13:43
von Schnitte
Anzusprechene Normen wären jedenfalls § 1004 BGB analog und § 22 KUrhG.

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Mittwoch 17. Juni 2009, 20:58
von Gelöschter Nutzer
Schnitte hat geschrieben:Anzusprechene Normen wären jedenfalls § 1004 BGB analog und § 22 KUrhG.
Falscher Fred, hmm? ;-)

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Donnerstag 18. Juni 2009, 11:42
von Schnitte
Hat aber gedauert, bis das jemand bemerkt hat....

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Montag 19. Februar 2024, 01:18
von LMA
Bricht Gewohnheitsrecht jetzt eigentlich diese Anordnung oder hat das noch nach 20 Jahren andauernde Angepinntsein normbestätigende Kraft?

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2024, 14:16
von scndbesthand
LMA hat geschrieben: Montag 19. Februar 2024, 01:18 Bricht Gewohnheitsrecht jetzt eigentlich diese Anordnung oder hat das noch nach 20 Jahren andauernde Angepinntsein normbestätigende Kraft?
Gegenfrage: Muss ich Verkehrszeichen in einer Geisterstadt beachten?

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Montag 26. Februar 2024, 13:19
von LMA
Ist ja keine Geisterstadt. Eher ein 100-Seelen-Ort irgendwo im tiefsten MeckPomm. Da gelten auch Verkehrszeichen (glaube ich).

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Verfasst: Montag 26. Februar 2024, 18:16
von scndbesthand
Okay. Einigen wir uns darauf: ein Verstoß bleibt vermutlich unbemerkt.