Wachtmeisterfall oder so ähnlich
Moderator: Verwaltung
Wachtmeisterfall oder so ähnlich
Mein Übungsleiter in Zivilrecht hat gemeint, dass wir uns für die Klausur den Wachtmeister Fall angucken sollen. Leider hab ich nicht ganz verstanden wie der Fall heisst: Wachtmeister Fall oder so ähnlich. Kennt den jemand hier? Und kann mir einen Tipp geben wo ich den finde?
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Möglicherweise meint er die sog. Herausforderungs- oder Verfolungsfälle im Deliktsrecht.
Dabei geht es im Kern um die Frage der Zurechnung.
Bsp.: Verfolger (Wachtmeister) kommt bei der Verfolgung eines anderen (Dieb, Einbrecher) aufgrund von eigenem Verschulden zu Schade.
Der BGH hat für eine Zurechnung Kriterien aufgestellt, die man einfach auswendig lernen sollte.
Rspr.: BGH NJW 2002, 2232
Lit: Medicus, Bürgerliches Recht, Rn. 653 ff.
Dabei geht es im Kern um die Frage der Zurechnung.
Bsp.: Verfolger (Wachtmeister) kommt bei der Verfolgung eines anderen (Dieb, Einbrecher) aufgrund von eigenem Verschulden zu Schade.
Der BGH hat für eine Zurechnung Kriterien aufgestellt, die man einfach auswendig lernen sollte.
Rspr.: BGH NJW 2002, 2232
Lit: Medicus, Bürgerliches Recht, Rn. 653 ff.
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Mir würde auch nur der Herausforderung-/Verfolgungsfall zu dem Stichwort einfallen, ein Urteil hierzu findet sich auch hier --> BGH NJW 1993, 2234
Der BGH hat die Grundsätze auch im Zusammenhang mit dem Reiserecht Anfang diesen Jahres angewendet, ein hübscher Fall m.E., zu finden u.a. hier --> http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/xzr163_02.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
Der BGH hat die Grundsätze auch im Zusammenhang mit dem Reiserecht Anfang diesen Jahres angewendet, ein hübscher Fall m.E., zu finden u.a. hier --> http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/xzr163_02.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ich wäre da vorsichtig. "Wachtmeister-Fälle" gibt es auch noch in anderen Konstellationen.
A beauftragt mit der Bewachung seines Lagerhauses die ABC-Bewachungs-GmbH, die wiederum ihren Mitarbeiter - den Wachtmeister W - zur konkreten Bewachung einsetzt.
Anstatt ordnungsgemäß seine Runden zu drehen, vertieft sich W in die Bild-Zeitung. Das Lager wird leergeräumt.
Ansprüche gegenüber W und der ABC-Bewachungs-GmbH?
Das kenne ich als Wachtmeisterfall und - ich schwör´s, weil ich den Fall manachmal im mündlichen Examen prüfe - da fallen in der Tat 90% durch. Stichwort: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Steilpass
A beauftragt mit der Bewachung seines Lagerhauses die ABC-Bewachungs-GmbH, die wiederum ihren Mitarbeiter - den Wachtmeister W - zur konkreten Bewachung einsetzt.
Anstatt ordnungsgemäß seine Runden zu drehen, vertieft sich W in die Bild-Zeitung. Das Lager wird leergeräumt.
Ansprüche gegenüber W und der ABC-Bewachungs-GmbH?
Das kenne ich als Wachtmeisterfall und - ich schwör´s, weil ich den Fall manachmal im mündlichen Examen prüfe - da fallen in der Tat 90% durch. Stichwort: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Steilpass
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Das klingt eher nach danach. Die Herausforderungsfälle gehen ja auch hauptsächlich um Polizisten oder?Steilpass hat geschrieben:Ich wäre da vorsichtig. "Wachtmeister-Fälle" gibt es auch noch in anderen Konstellationen.
A beauftragt mit der Bewachung seines Lagerhauses die ABC-Bewachungs-GmbH, die wiederum ihren Mitarbeiter - den Wachtmeister W - zur konkreten Bewachung einsetzt.
Anstatt ordnungsgemäß seine Runden zu drehen, vertieft sich W in die Bild-Zeitung. Das Lager wird leergeräumt.
Ansprüche gegenüber W und der ABC-Bewachungs-GmbH?
Das kenne ich als Wachtmeisterfall und - ich schwör´s, weil ich den Fall manachmal im mündlichen Examen prüfe - da fallen in der Tat 90% durch. Stichwort: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Steilpass
As far as I know ist das der "klassische" Wachtmeisterfall.
Aber natürlich kann auch der Wachtmeister W bei dem Verkäufer V ein mangelhaftes Auto kaufen und hinsichtlich seiner Rechte Aufklärung wünschen. Das ist dann auch ein Wachtmeisterfall.
Falls sich jemand für den "klassischen" Wachtmeisterfall interessiert, vermittele ich ihm gerne passende Entscheidungen und einen sehr lesenswerten Aufsatz aus der NJW, der alle relevanten Fragestellungen in diesem Zusammenhang abarbeitet.
=> PN.
Steilpass
Aber natürlich kann auch der Wachtmeister W bei dem Verkäufer V ein mangelhaftes Auto kaufen und hinsichtlich seiner Rechte Aufklärung wünschen. Das ist dann auch ein Wachtmeisterfall.
Falls sich jemand für den "klassischen" Wachtmeisterfall interessiert, vermittele ich ihm gerne passende Entscheidungen und einen sehr lesenswerten Aufsatz aus der NJW, der alle relevanten Fragestellungen in diesem Zusammenhang abarbeitet.
=> PN.
Steilpass
Vielen Dank für Eure PN´s und das rege Interesse an zivilrechtlicher Fortbildung. Damit ich nicht allen einzeln antworten muss, hier mal die offiziellen Fundstellen:
-Schünemann, NJW 2003, 1689 ff., Vertragstypen im Sicherheitsgewerbe
-Günther, VersR 2005, 1361, Die Haftung des Bewachungsunternehmers (zugleich Anmerklung zu OLG Hamm, VersR 2005, 1074)
-BGH NJW 1987, 2510 (speziell zur Schutzwirkung zugunsten Dritter)
- BGH NJW-RR 2000, 648 (zum AGB-rechtlichen Problem unwirksamer Klauseln in Bewachungsverträgen).
Ich hoffe, Ihr könnt damit was anfangen.
Grüße,
Steilpass
-Schünemann, NJW 2003, 1689 ff., Vertragstypen im Sicherheitsgewerbe
-Günther, VersR 2005, 1361, Die Haftung des Bewachungsunternehmers (zugleich Anmerklung zu OLG Hamm, VersR 2005, 1074)
-BGH NJW 1987, 2510 (speziell zur Schutzwirkung zugunsten Dritter)
- BGH NJW-RR 2000, 648 (zum AGB-rechtlichen Problem unwirksamer Klauseln in Bewachungsverträgen).
Ich hoffe, Ihr könnt damit was anfangen.
Grüße,
Steilpass