Wachtmeisterfall oder so ähnlich

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Wachtmeisterfall oder so ähnlich

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mein Übungsleiter in Zivilrecht hat gemeint, dass wir uns für die Klausur den Wachtmeister Fall angucken sollen. Leider hab ich nicht ganz verstanden wie der Fall heisst: Wachtmeister Fall oder so ähnlich. Kennt den jemand hier? Und kann mir einen Tipp geben wo ich den finde?
jan
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Beitrag von jan »

Möglicherweise meint er die sog. Herausforderungs- oder Verfolungsfälle im Deliktsrecht.

Dabei geht es im Kern um die Frage der Zurechnung.

Bsp.: Verfolger (Wachtmeister) kommt bei der Verfolgung eines anderen (Dieb, Einbrecher) aufgrund von eigenem Verschulden zu Schade.

Der BGH hat für eine Zurechnung Kriterien aufgestellt, die man einfach auswendig lernen sollte.

Rspr.: BGH NJW 2002, 2232
Lit: Medicus, Bürgerliches Recht, Rn. 653 ff.
Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Noch eine Tübingerin :-)

Meinst Du wirklich, dass der Fall drankommt? Er meinte dass doch eher als Spaß. Schließlich sagte er ja "wenn sie nicht anständig mitarbeiten, gibts in der Klausur den Wachtmeister-Fall: Durchfallquote 90%".
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Einszweidrei
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Beitrag von Einszweidrei »

Den Wachtmeisterfall gibts auch im Strafrecht. Dort verkleidet sich T als Polizist und klingelt an der Tür. Gegenüber dem O verlangt er dann die Kette, heraus die angeblich Hehlereiware ist. 242 oder 263?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mir würde auch nur der Herausforderung-/Verfolgungsfall zu dem Stichwort einfallen, ein Urteil hierzu findet sich auch hier --> BGH NJW 1993, 2234

Der BGH hat die Grundsätze auch im Zusammenhang mit dem Reiserecht Anfang diesen Jahres angewendet, ein hübscher Fall m.E., zu finden u.a. hier --> http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/xzr163_02.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen. Das müsste der Fall aus dem Deliktsrecht sein.
Auch noch einmal Hier (Verwaister Link http://ranieri.jura.uni-sb.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/Deliktsrecht.htm automatisch entfernt) zu finden (Fall 5).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

cool, vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!!!

@nordlicht: man weiß ja nie, ich werd mir den aufjedenfall mal zu Gemüte führen ;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich wäre da vorsichtig. "Wachtmeister-Fälle" gibt es auch noch in anderen Konstellationen.

A beauftragt mit der Bewachung seines Lagerhauses die ABC-Bewachungs-GmbH, die wiederum ihren Mitarbeiter - den Wachtmeister W - zur konkreten Bewachung einsetzt.

Anstatt ordnungsgemäß seine Runden zu drehen, vertieft sich W in die Bild-Zeitung. Das Lager wird leergeräumt.

Ansprüche gegenüber W und der ABC-Bewachungs-GmbH?


Das kenne ich als Wachtmeisterfall und - ich schwör´s, weil ich den Fall manachmal im mündlichen Examen prüfe - da fallen in der Tat 90% durch. Stichwort: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.


Steilpass
Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Steilpass hat geschrieben:Ich wäre da vorsichtig. "Wachtmeister-Fälle" gibt es auch noch in anderen Konstellationen.

A beauftragt mit der Bewachung seines Lagerhauses die ABC-Bewachungs-GmbH, die wiederum ihren Mitarbeiter - den Wachtmeister W - zur konkreten Bewachung einsetzt.

Anstatt ordnungsgemäß seine Runden zu drehen, vertieft sich W in die Bild-Zeitung. Das Lager wird leergeräumt.

Ansprüche gegenüber W und der ABC-Bewachungs-GmbH?


Das kenne ich als Wachtmeisterfall und - ich schwör´s, weil ich den Fall manachmal im mündlichen Examen prüfe - da fallen in der Tat 90% durch. Stichwort: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.


Steilpass
Das klingt eher nach danach. Die Herausforderungsfälle gehen ja auch hauptsächlich um Polizisten oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

As far as I know ist das der "klassische" Wachtmeisterfall.

Aber natürlich kann auch der Wachtmeister W bei dem Verkäufer V ein mangelhaftes Auto kaufen und hinsichtlich seiner Rechte Aufklärung wünschen. Das ist dann auch ein Wachtmeisterfall.

Falls sich jemand für den "klassischen" Wachtmeisterfall interessiert, vermittele ich ihm gerne passende Entscheidungen und einen sehr lesenswerten Aufsatz aus der NJW, der alle relevanten Fragestellungen in diesem Zusammenhang abarbeitet.

=> PN.


Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ui, danke für den Hinweis, der Fall ist mir witzigerweise in 8 Jahren Jura nicht einmal begegnet - gut, dass ich Dich nicht in der mündlichen hatte ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@steilpass you got pn ;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für Eure PN´s und das rege Interesse an zivilrechtlicher Fortbildung. Damit ich nicht allen einzeln antworten muss, hier mal die offiziellen Fundstellen:

-Schünemann, NJW 2003, 1689 ff., Vertragstypen im Sicherheitsgewerbe

-Günther, VersR 2005, 1361, Die Haftung des Bewachungsunternehmers (zugleich Anmerklung zu OLG Hamm, VersR 2005, 1074)

-BGH NJW 1987, 2510 (speziell zur Schutzwirkung zugunsten Dritter)

- BGH NJW-RR 2000, 648 (zum AGB-rechtlichen Problem unwirksamer Klauseln in Bewachungsverträgen).


Ich hoffe, Ihr könnt damit was anfangen.

Grüße,
Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kennst du auch zufällig ein Skript oder ein Fallbuch wo der Fall schün sauber subsumiert wird??? ;-)

PS: Ich weiß ich bin sehr genügsam *fg*
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JuraStudentin 84 hat geschrieben:kennst du auch zufällig ein Skript oder ein Fallbuch wo der Fall schün sauber subsumiert wird??? ;-)

PS: Ich weiß ich bin sehr genügsam *fg*
=> PN :D
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