zulässige Gesetzeskommentierung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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egal
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zulässige Gesetzeskommentierung

Beitrag von egal »

Hallo,

ich komme aus einem Bundesland, in dem Gesetzeskommentierungen zulässig sind (BW)

Aber wie weit dürfen die Verweise denn gehen?
Das man auf einen weiteren § verweisen darf, ist klar.
Aber darf ich auch auf analog anzuwendende §§ verweisen (mit dem Vermerk analog)

Z.B. § 439 I BGB-> §§ 262-265 analog

Ich vermute mal nicht?
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Baron
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Beitrag von Baron »

nein. das darfst Du nicht. was alles geht, steht in Deiner prüfungsordnung bzw. auf der homepage des prüfungsamtes (so zumindest in bayern). aus diesen leitlinien wird man aber auch nicht schlau. also, je weniger Du kommenstierst, desto besser ist es.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

kommentierung von gesetze ?! ... sowas kommt bei mir nur vor wenn ein gesetz aufgehoben wurde ... das letzte mal hab ich das beim BBiG gemacht

Kommentierungen oder Markierungen von Gesetzestexten irritieren mich
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
LieschenMueller
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Beitrag von LieschenMueller »

Nein, das Wörtchen "analog" hat da wirklich nichts verloren. Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann schau mal auf der Homepage vom LJPA nach, da gibt es ein Merkblatt zur erlaubten Kommentierungsweise.
Irgendwelche Wörter - außer Gesetzesbezeichnungen - sind generell nicht erlaubt. Außerdem darf die Kommentierung kein System aufweisen, also zB immer §1 für Rechtsgrund- und §2 für Rechtsfolgenverweisungen o.ä.
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
egal
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Beitrag von egal »

Danke für die Antworten.
gobot
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Beitrag von gobot »

Hier gibt's entsprechende Hinweise zum zulässigen Inhalt der Gesetzestexte in BW als PDF-Dokument:

http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de ... 202005.pdf (Verwaister Link http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1188735/Hilfsmittel - September 2005.pdf automatisch entfernt)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Warum unterlässt man das nicht gänzlich und investiert die Zeit, die man für das Geschmiere braucht, nicht einfach in die Lernerei?
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famulus
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Beitrag von famulus »

Im Zivil- (Paragrafenketten im Schuldrecht) und Ö-Recht (Zulässigkeit) können Querverweise schon sehr nützlich sein, sofern man eben solche Sachen nicht auswendig lernen möchte.

Bei uns sind Unterstreichungen, Markierungen und daneben geschriebene Normen gestattet.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

famulus hat geschrieben:Bei uns sind Unterstreichungen, Markierungen und daneben geschriebene Normen gestattet.
ja aber dann bitte nicht übertreiben ... habe mich mal mit nem berufskollegen über ein umsatzsteuerrechtl. problem unterhalten und da wurde natürlich auch das gesetz zu rate gezogen, da ich meines nicht zur hand hatte, nahmen wir seines. als ich den § 3 UStG (Ort der Lieferung) aufschlug hat mich der schlag getroffen. ich hab gedacht picasso sei auferstanden und habe sich in dessen gesetz ausgetobt .... unterstreichungen in 4 oder 5 farben ... sowas macht einen wirklich orientierungslos ... schrecklich ! ! ! geht wirklich mal garnicht ! ! ! [-X

also man kann es wirklich übertreiben
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ein gut kommentiertes gesetz bzw. ein gut kommentierter kommentar sind als "merkhilfen" gerade fürs 2te eine menge wert! stichwort prüfungschemata/standardprobleme im kommentar!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mal allgemein finde ich es absolut lächerlich, seine Kommentare noch kommentieren zu dürfen. Wer noch im Assessorexamen mit einem schlichten Kommentartext nicht genug anfangen kann, hat irgendwie den Beruf verfehlt...

In NRW daher komplett verboten (nichtmal Unterstreichungen sind erlaubt).
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