zulässige Gesetzeskommentierung
Moderator: Verwaltung
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zulässige Gesetzeskommentierung
Hallo,
ich komme aus einem Bundesland, in dem Gesetzeskommentierungen zulässig sind (BW)
Aber wie weit dürfen die Verweise denn gehen?
Das man auf einen weiteren § verweisen darf, ist klar.
Aber darf ich auch auf analog anzuwendende §§ verweisen (mit dem Vermerk analog)
Z.B. § 439 I BGB-> §§ 262-265 analog
Ich vermute mal nicht?
ich komme aus einem Bundesland, in dem Gesetzeskommentierungen zulässig sind (BW)
Aber wie weit dürfen die Verweise denn gehen?
Das man auf einen weiteren § verweisen darf, ist klar.
Aber darf ich auch auf analog anzuwendende §§ verweisen (mit dem Vermerk analog)
Z.B. § 439 I BGB-> §§ 262-265 analog
Ich vermute mal nicht?
- Baron
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kommentierung von gesetze ?! ... sowas kommt bei mir nur vor wenn ein gesetz aufgehoben wurde ... das letzte mal hab ich das beim BBiG gemacht
Kommentierungen oder Markierungen von Gesetzestexten irritieren mich
Kommentierungen oder Markierungen von Gesetzestexten irritieren mich
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Nein, das Wörtchen "analog" hat da wirklich nichts verloren. Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann schau mal auf der Homepage vom LJPA nach, da gibt es ein Merkblatt zur erlaubten Kommentierungsweise.
Irgendwelche Wörter - außer Gesetzesbezeichnungen - sind generell nicht erlaubt. Außerdem darf die Kommentierung kein System aufweisen, also zB immer §1 für Rechtsgrund- und §2 für Rechtsfolgenverweisungen o.ä.
Irgendwelche Wörter - außer Gesetzesbezeichnungen - sind generell nicht erlaubt. Außerdem darf die Kommentierung kein System aufweisen, also zB immer §1 für Rechtsgrund- und §2 für Rechtsfolgenverweisungen o.ä.
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
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Im Zivil- (Paragrafenketten im Schuldrecht) und Ö-Recht (Zulässigkeit) können Querverweise schon sehr nützlich sein, sofern man eben solche Sachen nicht auswendig lernen möchte.
Bei uns sind Unterstreichungen, Markierungen und daneben geschriebene Normen gestattet.
Bei uns sind Unterstreichungen, Markierungen und daneben geschriebene Normen gestattet.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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ja aber dann bitte nicht übertreiben ... habe mich mal mit nem berufskollegen über ein umsatzsteuerrechtl. problem unterhalten und da wurde natürlich auch das gesetz zu rate gezogen, da ich meines nicht zur hand hatte, nahmen wir seines. als ich den § 3 UStG (Ort der Lieferung) aufschlug hat mich der schlag getroffen. ich hab gedacht picasso sei auferstanden und habe sich in dessen gesetz ausgetobt .... unterstreichungen in 4 oder 5 farben ... sowas macht einen wirklich orientierungslos ... schrecklich ! ! ! geht wirklich mal garnicht ! ! !famulus hat geschrieben:Bei uns sind Unterstreichungen, Markierungen und daneben geschriebene Normen gestattet.
also man kann es wirklich übertreiben
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