Praktikum Amtsgericht?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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newbie0815
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Praktikum Amtsgericht?

Beitrag von newbie0815 »

Hallo,

ist es empfehlenswert, seine praktische Studienzeit während der Semesterferien an einem Amstgericht zu machen, oder sollte man dafür doch eher an ein Landgericht gehen?

Praktische Rechtsanwendung ist ja beides, aber möglicherweise bringt einem das eine fürs Studium mehr als das andere? :-s

Grüßle
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Baron
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Beitrag von Baron »

für das studium bringt Dir weder das eine, noch das andere was. da Du meistens nur 1-2 mal die woche für ein paar stunden erscheinen musst und Dir ein paar akten durchschaust und dann in die entsprechende verhandlung gehst.
newbie0815
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Beitrag von newbie0815 »

Oha.
Na gut, dass es nicht direkt etwas fürs Examen bringt dachte ich mir schon. Aber könnte ich mit meinem 3.-Semester-Fachwissen entweder am Land- oder am Amtsgericht besser "glänzen"? 8-[
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Definitiv an KEINEM von beiden.

Trotzdem wünsche ich viel Spaß; wenn man interessiert ist, kann man einiges mitnehmen.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Ja, es ist völlig egal wo du hingehst. Arg viel Deines bisher gesammelten Wissens wirst Du weder beim einen noch beim anderen anwenden können. Und fürs Studium oder gar das Examen bringt sowieso beides nichts.
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Ich glaube bei uns hat das LG die prächtigeren Sitzungssäle. Vllt. auch ein Kriterium :D .
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
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Claudia
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Beitrag von Claudia »

Versprech Dir von so einem Gerichtspraktikum aber nicht zu viel... Kommt echt total auf den Richter bzw. die Richterin an die Du erwischt, weniger darauf ob AG oder LG. Aber darauf hat man in der Regel selbst ja gar keinen Einfluss.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde ein Einzelpraktikum einem Gruppenpraktikum vorziehen. Wenn´s letzteres nur am AG gibt, dann geh ans LG. Wenn´s das bei Euch hier wie dort gibt, dann geh dahin, wo man seltener erscheinen muss.


Steilpass
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Beitrag von ProstG! »

Klingt wie § 366 II BGB ;)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Steilpass hat geschrieben:Ich würde ein Einzelpraktikum einem Gruppenpraktikum vorziehen. Wenn´s letzteres nur am AG gibt, dann geh ans LG. Wenn´s das bei Euch hier wie dort gibt, dann geh dahin, wo man seltener erscheinen muss.


Steilpass
*unterschreib*

Einzelpraktikum ist 1000x besser als Gruppenpraktikum. Danach mit Richter / StA einen trinken gehen... herrlich :wink2:.


grtz
BuggerT
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Du denkst auch immer nur an das eine ;)
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

ProstG! hat geschrieben:Du denkst auch immer nur an das eine ;)


:-$ :-$


grtz
BuggerT
polliiie
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Beitrag von polliiie »

ich hab mit zwei anderen ein praktikum im amtsgericht gemacht und es war klasse! wohl auch weil wir bei guten richtern gelandet sind. wir haben shcon ne menge gelernt.

eigentlich hatte ich mich beim landgericht beworben, aber die haben mich ans ag weitergeleitet... soviel zum thema wo es möglich ist.

ich muss aber widersprechen, wenn von vornherein gesagt wird, dass ein gerichtspraktikum totaler mist ist!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Also ich war auch in einer Gruppe von 4 Personen beim Landgericht. Der Richter war super, wir konnten uns aussuchen, was wir machen (und wieviel). Mit zwei von den Leuten verstehe ich mich inzw. super. Hat sich also voll gelohnt.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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