Gesinnunstest für Muslime
Moderator: Verwaltung
der gilt auch allgemein. fragen sind wohl etwas tendenziös.
wie würden sie reagieren, wenn sie erführen, das ihr sohn homosexuell ist...?
Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit Schande macht?
Würden Sie sich auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?
wie würden sie reagieren, wenn sie erführen, das ihr sohn homosexuell ist...?
Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit Schande macht?
Würden Sie sich auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?
- Kritschgau
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kann man so sehen. die frage ist, ob man das ganze etwas subtiler ausgestalten könnte. muss man aber nicht, insofern alles ok.Kritschgau hat geschrieben:Die Fragen müssen wohl "tendenziös" sein, wenn man feststellen will ob eine gewisse Tendenz vorliegt.
ich denke eben nur, dass bei diesen fragen die wahrheitsgemäßen antworten eher in der unterzahl sind. erinnert mich ein wenig an die grünen einwanderungsblättchen bei flügen in die usa. haben sie sprengstoff dabei? beabsichtigen sie in den usa ein verbrechen zu begehen? etc.
aber ja doch. jeweils.
- Kritschgau
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Kompetenz ?
Mal ne andere Frage zu dem Thema .. ist das Land Baden Würtemberg überhaupt berechtigt dazu, so ein Leitfaden zu erlassen ??? Dachte, das fällt in die ausschließliche Gesetzgebung ... und die liegt doch beim Bund .. und die haben doch das Staatsangehörigkeitsgesetz erlassen bezüglich der Einbürgerungsvss... könnte denn theoretisch jedes Bundesland seinen eigenen Fragebogen erstellen ? Dann lass ich mich doch als Muslime nicht gerad in Baden Würtemberg einbürgern ... oder hab ich die Materie gerad nicht richtig verstanden ?
Re: Kompetenz ?
Wie oben bereits angesprochen ist der "Leitfaden" ja kein Gesetz, sondern bloß ne Verwaltungsvorschrift. Die Länder sind in diesem Bereich ja zur Ausführung des Bundesgesetzes zuständig. Für diese Ausführung wurde den einzelnen Behörden von der obersten Behörde, nämlich dem Ministerium, sozusagen eine generelle Dienstanweisung erteilt. Nichts anderes sind Verwaltungsvorschriften, wie hier der Gesprächsleitfaden, letztlich.Helga hat geschrieben:Mal ne andere Frage zu dem Thema .. ist das Land Baden Würtemberg überhaupt berechtigt dazu, so ein Leitfaden zu erlassen ??? Dachte, das fällt in die ausschließliche Gesetzgebung ... und die liegt doch beim Bund .. und die haben doch das Staatsangehörigkeitsgesetz erlassen bezüglich der Einbürgerungsvss... könnte denn theoretisch jedes Bundesland seinen eigenen Fragebogen erstellen ? Dann lass ich mich doch als Muslime nicht gerad in Baden Würtemberg einbürgern ... oder hab ich die Materie gerad nicht richtig verstanden ?
okay, also dann kann jedes Bundesland auch so einen eigenen Fragebogen erstellen...
dieser fragebogen gilt ja aussschließlich für Muslime, bzw. für Leute aus den genannten 53 Staaten. Wenn man jetzt einen Eingriff durch den Leitfaden in Artikel 3 GG prüft, da muss dann doch gleiches ungleich behandelt worden sein. Stell ich also alle Muslime mit den nicht muslimischen Menschen gegenüber ? Und die Ungleichbehandlung stellt dann ein Eingriff da, der aber gerechtfertigt sein könnte, je nachdem wie ich mich entscheide .... is das ungefähr richtig so ? kann der leitfaden noch gegen andere gesetze verstoßen ? habt ihr da noch ideen ? danke im vorraus
dieser fragebogen gilt ja aussschließlich für Muslime, bzw. für Leute aus den genannten 53 Staaten. Wenn man jetzt einen Eingriff durch den Leitfaden in Artikel 3 GG prüft, da muss dann doch gleiches ungleich behandelt worden sein. Stell ich also alle Muslime mit den nicht muslimischen Menschen gegenüber ? Und die Ungleichbehandlung stellt dann ein Eingriff da, der aber gerechtfertigt sein könnte, je nachdem wie ich mich entscheide .... is das ungefähr richtig so ? kann der leitfaden noch gegen andere gesetze verstoßen ? habt ihr da noch ideen ? danke im vorraus