Gesinnunstest für Muslime

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

der gilt auch allgemein. fragen sind wohl etwas tendenziös.

wie würden sie reagieren, wenn sie erführen, das ihr sohn homosexuell ist...?

Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit Schande macht?

Würden Sie sich auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Die Fragen müssen wohl "tendenziös" sein, wenn man feststellen will ob eine gewisse Tendenz vorliegt. Dass der Buddhist probleme mit unserer Werteordnung hat ist mir nicht bekannt ;) Es sind aber auch allgemeine Fragen enthalten.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kritschgau hat geschrieben:Die Fragen müssen wohl "tendenziös" sein, wenn man feststellen will ob eine gewisse Tendenz vorliegt.
kann man so sehen. die frage ist, ob man das ganze etwas subtiler ausgestalten könnte. muss man aber nicht, insofern alles ok.

ich denke eben nur, dass bei diesen fragen die wahrheitsgemäßen antworten eher in der unterzahl sind. erinnert mich ein wenig an die grünen einwanderungsblättchen bei flügen in die usa. haben sie sprengstoff dabei? beabsichtigen sie in den usa ein verbrechen zu begehen? etc.

aber ja doch. jeweils.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Da hast du natürlich auch recht. Einer der freiwillig sagt, dass er Frau und Tochter unterdrücken wird, sollte schon wegen Dummheit (in doppelter Hinsicht) nicht eingebürgert werden.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

sebovic hat geschrieben:der gilt auch allgemein. fragen sind wohl etwas tendenziös.
Hm, ich weiß nicht, ob nicht auch so mancher urdeutscher Stammtischbruder bei ehrlicher Beantwortung beispielsweise der Fragen 4, 6, 8, 10, 11, 28, 29 oder 30 "durchfallen" würde.
Gelöschter Nutzer

Kompetenz ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mal ne andere Frage zu dem Thema .. ist das Land Baden Würtemberg überhaupt berechtigt dazu, so ein Leitfaden zu erlassen ??? Dachte, das fällt in die ausschließliche Gesetzgebung ... und die liegt doch beim Bund .. und die haben doch das Staatsangehörigkeitsgesetz erlassen bezüglich der Einbürgerungsvss... könnte denn theoretisch jedes Bundesland seinen eigenen Fragebogen erstellen ? Dann lass ich mich doch als Muslime nicht gerad in Baden Würtemberg einbürgern ... oder hab ich die Materie gerad nicht richtig verstanden ?
Gelöschter Nutzer

Re: Kompetenz ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Helga hat geschrieben:Mal ne andere Frage zu dem Thema .. ist das Land Baden Würtemberg überhaupt berechtigt dazu, so ein Leitfaden zu erlassen ??? Dachte, das fällt in die ausschließliche Gesetzgebung ... und die liegt doch beim Bund .. und die haben doch das Staatsangehörigkeitsgesetz erlassen bezüglich der Einbürgerungsvss... könnte denn theoretisch jedes Bundesland seinen eigenen Fragebogen erstellen ? Dann lass ich mich doch als Muslime nicht gerad in Baden Würtemberg einbürgern ... oder hab ich die Materie gerad nicht richtig verstanden ?
Wie oben bereits angesprochen ist der "Leitfaden" ja kein Gesetz, sondern bloß ne Verwaltungsvorschrift. Die Länder sind in diesem Bereich ja zur Ausführung des Bundesgesetzes zuständig. Für diese Ausführung wurde den einzelnen Behörden von der obersten Behörde, nämlich dem Ministerium, sozusagen eine generelle Dienstanweisung erteilt. Nichts anderes sind Verwaltungsvorschriften, wie hier der Gesprächsleitfaden, letztlich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

okay, also dann kann jedes Bundesland auch so einen eigenen Fragebogen erstellen...
dieser fragebogen gilt ja aussschließlich für Muslime, bzw. für Leute aus den genannten 53 Staaten. Wenn man jetzt einen Eingriff durch den Leitfaden in Artikel 3 GG prüft, da muss dann doch gleiches ungleich behandelt worden sein. Stell ich also alle Muslime mit den nicht muslimischen Menschen gegenüber ? Und die Ungleichbehandlung stellt dann ein Eingriff da, der aber gerechtfertigt sein könnte, je nachdem wie ich mich entscheide .... is das ungefähr richtig so ? kann der leitfaden noch gegen andere gesetze verstoßen ? habt ihr da noch ideen ? danke im vorraus
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