[SteuerR]Steuererklärung machen

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Gelöschter Nutzer

[SteuerR]Steuererklärung machen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kennt jemand ne Seite, wo man sehen kann, wie man die Steuererklärung für 2005 macht?
Vor allem wie man den Verlustvortrag macht würd mich interessieren.
Und gibt es die Formulare nur beim Finanzamt oder auch im Internet?


Danke schon mal für eure Tipps.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

mein tip ... kauf dir ein günstiges Steuerprogram, zB bei Tchibo, die führen einen da ziemlich gut durch. die haben meist auch gute hilfen dabei, was alles angesetzt werden kann. die formulare kann man dann auch ausdrucken

die kann man nur nicht empfehlen, wenn man etliche auslandsachverhalte, kinder oder sonstige "spezialberechnungen" hat. hab da vor einem jahr mal einen test gelesen, wo bei schwierigen steuerlichen fallgestaltungen die programme nicht oder nur selten auf das richtige ergebnis kamen.

bzgl. Verlustvortrag:

du ermittelst "einfach" den verlust bzw den überschuss der werbungskosten über die einnahmen nach den §§ 4 I, III, 8, 9 EStG. Solltest du versuchen wollen mit dem Studium einen Verlustvortrag erzeugen zu wollen, das funktioniert derzeit nicht wg des § 12 nr. 5 EStG
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, über den Kauf eines Programmes habe ich auch nachgedacht. Danke für den Tip.

Habe gedacht vor dem BFH würde ne Revision dazu laufen, ob Studiumskosten per Verlustvortrag steuerlich absetzbar sind. Gibts dazu schon ne Entscheidung oder läuft die noch?

Und was meinst du mit "derzeit" funktioniert das nicht?

Wenn vor einem der höchsten dt. Gerichte ein Verfahren läuft, dann kann man doch das Ruhen einer Entscheidung beantraegn. Kann doch net sein dass man dann per Gesetz diese Lücke schließt. [-(
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 14. Januar 2006, 22:46, insgesamt 2-mal geändert.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

m.w.n. läuft die revision noch

damit meine ich, dass das gesetz nach jetzigem stand nur den sonderausgabenabzug zulässt.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@TaxMan

Mal angenommen, ich kaufe mir dieses Programm: Wird es in der Lage sein die ganzen Studiumskosten als Werbungskosten abzusetzen um so nen Verlustvortrag zu machen?

Oder denkst du das Programm wird das nicht machen?

Denn es geht ja hier gerade um den Fall, das Studiumskosten als Werbungskosten abgesetzt werden sollen mit der Folge, dass das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen soll.

Wenn die Programme das nicht können, nützen sie mir ja nichts.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@TaxMan

Wenn man es schaffen würde, einen Verlustbescheid zu bekommen, muss denn dann diesen Verlust gleich im Folgejahr geltend machen, falls man beispielsw durch verschiedene Studentenjobs wieder ein knappes plus erwirtschaftet hat oder kann man zwei-drei Jahre warten, bis man ein hohes Einkommen erreicht hat und sich wegen der hohen Steuerprogression ein Verlustabzug so richtig lohnt? Viele Grüße!
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Beitrag von TaxMan »

das ist aber schon ziemlich konkret gefragt ;)
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nicht doch, ich versuche nur einen Überblick über das SteuerR (als GesRechtler sehr wichtig) zu bekommen und stelle fest, dass mir das bezüglich des Verlustvortrages nicht gelingt.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

dann leg ich dir den §10d EStG an herz ... nachdem § 2 III EStF a.F. weggefallen ist, ist die verlustverrechnung, der Verl.vor, -rücktrag nicht mehr sonderlich schwierig
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

sehr interessant, danke. Ein sog. Verlustvortrag ist auf ein beliebiges folgendes Jahr anwendbar, wenn ich das richtig verstanden habe (§ 10d II EStG). Was mir noch unklar ist, ob der Verlustrücktrag aus I vorrangig ist (also vor einem ev. Vortrag zum Zuge kommt) und ob man für die Vermeidung dieses Vorrangs extra einen Antrag nach I S. 2 stellen muss.
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Beitrag von TaxMan »

von amts wegen wird erstmal zurück getragen, der § 10d I EStG ist somit dem § 10d II EStG vorrangig. ergibt sich aber auch aus §10d II 1 EStG
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

irgendwie ergibt sich alles aus dem Gesetz...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@TaxMan

Weisst du vielelicht, wann § 12 nr. 5 EStG in das EStG aufgenommen wurde?
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Beitrag von TaxMan »

am 21.07.2004 rückwirkend zum 01.01.2004. erstmals anzuwenden für den veranlagungszeitraum 2004

EDIT:

und das auch noch an meinem Geburtstag ... ein schlimmeres geschenk wär wohl kaum möglich gewesen #-o
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ah, danke. Genau die Info habe ich gebraucht.

Also für diejenigen, die es interessiert:

Hier das Urteil des FG Baden-Württemberg, auf das es ankommt. :)

AZ: 9K 211/04, Urteil vom 18.02.2005
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