Einsicht Klausuren NRW
Moderator: Verwaltung
Einsicht Klausuren NRW
Abend!
trotz recherche kann ich im internet nichts stichhaltiges finden zu der frage, wie die einsicht der examensklausuren genau abläuft und auf welche weise man einspruch erheben kann. tatsächlich nur vor gericht?
wäre über eine info dankbar!
ps:
frage, weil ich heute meine vorpunkte für den ersten klausurenblock (abschichten) bekommen habe - strafrecht besser als erwartet, eine zivilrecht prima (10) und eine miserabel (2). Nur war die 2-Punkte die Klausur, die ich im Nachhinein in der RÜ überprüfen konnte, weil der SV einem Originalurteil entnommen war und die ich vorher schon kannte. Die zweite Klausur hingegen war ok gelaufen und ein solches Ergebnis hätte ich wiederum nicht erwartet. Im Übrigen waren beide Klausuren Gewährleistungsrecht, Schuldrecht AT - irgendwie ein stranges Ergebnis nach meiner Logik.
trotz recherche kann ich im internet nichts stichhaltiges finden zu der frage, wie die einsicht der examensklausuren genau abläuft und auf welche weise man einspruch erheben kann. tatsächlich nur vor gericht?
wäre über eine info dankbar!
ps:
frage, weil ich heute meine vorpunkte für den ersten klausurenblock (abschichten) bekommen habe - strafrecht besser als erwartet, eine zivilrecht prima (10) und eine miserabel (2). Nur war die 2-Punkte die Klausur, die ich im Nachhinein in der RÜ überprüfen konnte, weil der SV einem Originalurteil entnommen war und die ich vorher schon kannte. Die zweite Klausur hingegen war ok gelaufen und ein solches Ergebnis hätte ich wiederum nicht erwartet. Im Übrigen waren beide Klausuren Gewährleistungsrecht, Schuldrecht AT - irgendwie ein stranges Ergebnis nach meiner Logik.
Also, Einsicht kann man - so viel ich weiß - nach der Mündlichen nehmen.
Dann stellt man einen Antrag beim JPA und macht einen Termin aus, fährt dort hin und schaut sich die Klausuren an. Teilweise kann man seine Klausuren dann auch kopieren (kommt auf's JPA an).
Wie der Einspruch genau abläuft weiß ich leider nicht!
Mein Tipp:
Vor der Mündlichen kannst du eh nichts machen. Daher würde ich (sofern noch nicht geschehen) den zweiten Block und die HA schreiben und zur Mündlichen gehen udn danach mal Einsicht nehmen! Wie viele VorPunkte hast du denn jetzt vom ersten Block?
Gruß
DSL
Dann stellt man einen Antrag beim JPA und macht einen Termin aus, fährt dort hin und schaut sich die Klausuren an. Teilweise kann man seine Klausuren dann auch kopieren (kommt auf's JPA an).
Wie der Einspruch genau abläuft weiß ich leider nicht!
Mein Tipp:
Vor der Mündlichen kannst du eh nichts machen. Daher würde ich (sofern noch nicht geschehen) den zweiten Block und die HA schreiben und zur Mündlichen gehen udn danach mal Einsicht nehmen! Wie viele VorPunkte hast du denn jetzt vom ersten Block?
Gruß
DSL
Genauso habe ich es auch gemacht! Kopieren durfte ich auch - 1 Seite = 10ct in Hamm!Also, Einsicht kann man - so viel ich weiß - nach der Mündlichen nehmen.
Dann stellt man einen Antrag beim JPA und macht einen Termin aus, fährt dort hin und schaut sich die Klausuren an. Teilweise kann man seine Klausuren dann auch kopieren (kommt auf's JPA an).
Zum Einspruch kann ich leider auch nicht viel sagen, da ich keinen eingelegt habe!
- St. Ivo
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- Kiesela
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Wenn man nur gegen eine einzelne Klausur vorgehen will, stellt sich allerdings wirklich die Frage, wogegen sich der Widerspruch richtet. Ist schon die Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse ein VA? Wenn ich mich richtig erinnere, war da zumindest keine Rechtsbehelfsbelehrung drauf (und die Notenmitteilung auch eher ein Anhaengsel der Ladung zur schriftlichen Pruefung), eine solche fand sich aber sehr wohl auf der schriftlichen Mitteilung der Ergebnisse der muendlichen Pruefung. Kann leider auch nicht nachschauen, da zu weit von den ganzen Unterlagen weg...
Uebrigens: in HD kostet das Kopieren nach den Angaben einer Freundin von mir 1 EUR pro Seite, WEIL es ja von einem Verwaltungsangestellten gemacht werden muss (weil man die wichtigen Klausuren ja nicht einfach dem Pruefling zum selbstaendigen Kopieren ueberlassen kann). Ein Schelm, wer Boeses dabei denkt...
Uebrigens: in HD kostet das Kopieren nach den Angaben einer Freundin von mir 1 EUR pro Seite, WEIL es ja von einem Verwaltungsangestellten gemacht werden muss (weil man die wichtigen Klausuren ja nicht einfach dem Pruefling zum selbstaendigen Kopieren ueberlassen kann). Ein Schelm, wer Boeses dabei denkt...
Nur noch Schnösel und Spießer.
merci für die antworten!
naja, war mehr eine frage aus interesse, weil ich im internet ein wenig geguckt habe, wie die einsicht läuft (ob man die klausur eben kopieren kann oder nicht) und dann auch bzgl. eines möglichen widerspruches nichts gefunden habe, v.a. nicht, wer dann die entscheidung im falle noch mal überprüfen würde. war eben über die zwei punkte so verwundert, dass ich am liebsten direkt irgendjemand die klausur entrissen hätte
@ dsl: habe jetzt mit den zwei zivil- und strafklausuren 15,4 punkte. naja, mal sehen wie´s läuft. heute erstmal die erste öRecht Klausur.
naja, war mehr eine frage aus interesse, weil ich im internet ein wenig geguckt habe, wie die einsicht läuft (ob man die klausur eben kopieren kann oder nicht) und dann auch bzgl. eines möglichen widerspruches nichts gefunden habe, v.a. nicht, wer dann die entscheidung im falle noch mal überprüfen würde. war eben über die zwei punkte so verwundert, dass ich am liebsten direkt irgendjemand die klausur entrissen hätte
@ dsl: habe jetzt mit den zwei zivil- und strafklausuren 15,4 punkte. naja, mal sehen wie´s läuft. heute erstmal die erste öRecht Klausur.
@DSL:
sorry, habe den Post erst jetzt gesehen, ich suche Dir die Fundstelle morgen raus - jetzt nochmal ein bisschen schlaf vor den klausuren reinholen.
Die Klausur heute habe ich gefühlsmässig in den Sand gesetzt. Grds. ging´s um die Verfassungsmässigkeit der §§ 45 ff. BauGB gemessen an Art. 14 I GG.
sorry, habe den Post erst jetzt gesehen, ich suche Dir die Fundstelle morgen raus - jetzt nochmal ein bisschen schlaf vor den klausuren reinholen.
Die Klausur heute habe ich gefühlsmässig in den Sand gesetzt. Grds. ging´s um die Verfassungsmässigkeit der §§ 45 ff. BauGB gemessen an Art. 14 I GG.